Bei der ARAG Private Krankenversicherung PKV kommt es zum 02.01.2019 zu Beitragserhöhungen bzw. Beitragsanpassungen (BAP) in zahlreichen Tarifen. Teilweise sind alle Tarifgruppen betroffen, teilweise werden nur Beiträge für Männer und/oder Frauen bzw. für Jugendliche und Kinder angepasst.
Diese unisex-Tarife sind betroffen:
PVN, PVB, 200, 201, 203, 21P (21P70-21P90) BEK63200, BEK67200 BEK63201, BEK63203, BEK67203 BEK67201, BEK6321P, BEK6721P, 520, 528, 529, 540, 548, 549, 251-254, 184, 185. Für eine Reihe von ARAG unisex-Tarifen wurde eine Beitragsgarantie bis zum 31.12.2018 ausgesprochen.
Weitere bisex-Tarife der ARAG-PKV sind u.a.:
PVN, PVB, E0, E1200, E1500, E300, E600, E900, K0, K1200, K1500, K300, K600, K900, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 210, 21P70, 21P80, 21P90, 220, 230, 240, 520, 528, 529, 540, 548, 549, 37, 11, BE65, BE67, 68, 69, PF. Alle endgültigen Einzelheiten sind noch nicht bekannt gegeben worden.
Die individuellen Anschreiben zu den Beitragsanpassungen müssen spätestens Ende November bei den ARAG-Kunden eingegangen sein. Durch die Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung PVN dürfte praktisch jeder ARAG PKV-Tarif von der Beitragsanpassung zum 01.01.2019 betroffen sein. Bei den Verträgen der ARAG Private Krankenversicherung handelt es sich um eine sehr wertvolle Absicherung für heute und das Alter mit hohen Alterungsrückstellungen und weiteren wichtigen und teuren Rechten. Dennoch sind das Beitragsniveau und die Beitragssteigerungen in der ARAG-PKV insgesamt auf einem hohen Niveau.
Versicherte der ARAG haben die Möglichkeit, ihren Beitrag durch eine zu 100 % kostenlose PKV-Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG zu regulieren und zu reduzieren. Im Weg steht der Tarifdschungel. Unisex oder bisex, geschlossene Tarife oder verkaufsoffen, Gesundheitsprüfung und Anpassung der Selbstbeteiligung sind nur einige wenige Stichworte. Beratung durch den PKV-Profi ist also nötig. Ganz wichtig: Durch die Beratung dürfen keine Kosten entstehen. Als Versicherter der ARAG ist man auf eine Beitragsersparnis nach einem Tarifwechsel angewiesen und kann neben den laufenden Versicherungsbeiträgen nicht auch noch einen Berater bezahlen. Das ist auch nicht erforderlich. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG ist die hc consulting AG.
ARAG BAP 2019 unisex
© hc consulting AG 11.2025
PKV-Tarifwechsel News
ARAG PKV Beitragsanpassung zum 01.01.2019
Bei der ARAG Private Krankenversicherung PKV kommt es zum 02.01.2019 zu Beitragserhöhungen bzw. Beitragsanpassungen (BAP) in zahlreichen Tarifen. Teilweise sind alle Tarifgruppen betroffen, teilweise werden nur Beiträge für Männer und/oder Frauen bzw. für Jugendliche und Kinder angepasst.
Diese unisex-Tarife sind betroffen:
PVN, PVB, 200, 201, 203, 21P (21P70-21P90) BEK63200, BEK67200 BEK63201, BEK63203, BEK67203 BEK67201, BEK6321P, BEK6721P, 520, 528, 529, 540, 548, 549, 251-254, 184, 185. Für eine Reihe von ARAG unisex-Tarifen wurde eine Beitragsgarantie bis zum 31.12.2018 ausgesprochen.
Weitere bisex-Tarife der ARAG-PKV sind u.a.:
PVN, PVB, E0, E1200, E1500, E300, E600, E900, K0, K1200, K1500, K300, K600, K900, 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 210, 21P70, 21P80, 21P90, 220, 230, 240, 520, 528, 529, 540, 548, 549, 37, 11, BE65, BE67, 68, 69, PF. Alle endgültigen Einzelheiten sind noch nicht bekannt gegeben worden.
Die individuellen Anschreiben zu den Beitragsanpassungen müssen spätestens Ende November bei den ARAG-Kunden eingegangen sein. Durch die Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung PVN dürfte praktisch jeder ARAG PKV-Tarif von der Beitragsanpassung zum 01.01.2019 betroffen sein. Bei den Verträgen der ARAG Private Krankenversicherung handelt es sich um eine sehr wertvolle Absicherung für heute und das Alter mit hohen Alterungsrückstellungen und weiteren wichtigen und teuren Rechten. Dennoch sind das Beitragsniveau und die Beitragssteigerungen in der ARAG-PKV insgesamt auf einem hohen Niveau.
Versicherte der ARAG haben die Möglichkeit, ihren Beitrag durch eine zu 100 % kostenlose PKV-Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG zu regulieren und zu reduzieren. Im Weg steht der Tarifdschungel. Unisex oder bisex, geschlossene Tarife oder verkaufsoffen, Gesundheitsprüfung und Anpassung der Selbstbeteiligung sind nur einige wenige Stichworte. Beratung durch den PKV-Profi ist also nötig. Ganz wichtig: Durch die Beratung dürfen keine Kosten entstehen. Als Versicherter der ARAG ist man auf eine Beitragsersparnis nach einem Tarifwechsel angewiesen und kann neben den laufenden Versicherungsbeiträgen nicht auch noch einen Berater bezahlen. Das ist auch nicht erforderlich. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG ist die hc consulting AG.
ARAG BAP 2019 unisex



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
Christophstraße 15, 50670 Köln | Telefon: 0221 37991961 I E-Mail: