
PKV-Tarifwechsel ist nur eine Möglichkeit
Wer sich mit einer Tarifoptimierung und einem Tarifwechsel (§204 VVG) in seiner privaten Krankenversicherung auseinandersetzt, der ist in der Regel auf der Suche nach geringeren Beiträgen und insgesamt niedrigeren Kosten. Dabei ist der PKV-Tarifwechsel zwar die wichtigste, aber nicht die einzige Option zur individuellen Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Eine einfache Änderung in der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung machen es möglich. Apotheker dürfen ab sofort auch bei Privatrezepten die Aut-idem-Substitution, also den Austausch teurer Medikamente gegen preiswertere, wirkstoffgleiche Mittel vornehmen. Das Ersatz-Medikament muss nicht nur in der Wirkstärke und der Packungsgröße mit dem Original übereinstimmen, sondern auch die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen. Im Gegensatz zur Regelung in der gesetzlichen Krankenkasse (hier ist der Austausch des teuren Arzneimittels durch ein preisgünstigeres Medikament verpflichtend – sofern der Arzt das nicht ausdrücklich ausschließt) muss der PKV-Versicherte sein Einverständnis geben und bleibt sozusagen Herr der Situation. An dieser Stelle sei noch einmal die sogenannte verdeckte Rationierung für GKV-Versicherte erwähnt. In der verdeckten Rationierung steckt nach unserer Überzeugung einer der wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV.
Für die Versicherten bedeutet die neue Aut-idem-Regelung in der PKV mehr Wahlfreiheit und geringere Arzneimittelkosten. Generika kosten weniger. Es bleibt weiterhin der Zugriff auf die Medikamente aller Hersteller bei voller ärztlicher Therapiefreiheit. Die PKV-Unternehmen können ihre Versicherten auf keinen Fall zu Aut-idem zwingen. Die Beratung der Versicherten zu Arzneimitteln verlagert sich also vom Arzt zum Apotheker, oder besser gesagt kann der Apotheker seinen PKV-Kunden zusätzlich auf ein mögliches Einsparpotential hinweisen. Besonders attraktiv ist die neue Regelung für Versicherte in PKV-Tarifen mit einer höheren Selbstbeteiligung (oder auch Selbstbehalt).
Allerdings dürfte das Einsparpotential durch einen PKV-Tarifwechsel wesentlich höher sein. Die Initiative zum Tarifwechsel muss aber vom Versicherten ausgehen. Die Versicherungen sind zwar gesetzlich gehalten bei einer Beitragserhöhung Tarifwechselvorschläge zu machen, diese sind aber in der Regel nicht zu gebrauchen. In diesem Blog zum PKV-Tarifwechsel und auf der Website der hc consulting AG geben wir Antworten zu allen Fragen.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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