© hc consulting AG 01.2026

BBKK und UKV Beitragserhöhung PKV 2021

Bei der privaten Krankenversicherung UKV (Union Krankenversicherung) und der BBKK (Bayrische Versicherungskammer oder Bayrische Beamtenkrankenkasse) kommt es zum 01.01.2021 zu einer Beitragserhöhung bzw. zu einer Beitragsanpassung (BAP) sowohl in den alten bisex-Tarifen als auch in der Welt der verkaufsoffenen unisex-Tarife. BBKK und UKV bilden einen gemeinsamen Konzern. Laut BBKK und UKV liegt die Beitragserhöhung 2021 bei bis zu 10 % und einer Maximierung auf 5 EURO und bei mehr als 30 % mit einer Steigerung von 110 EURO monatlich (GesundheitComfort 900). Beim Tarif GesundheitCOMFORT war diese BAP erwartet und somit überfällig.

Unter anderem sind diese PKV-Tarife der BBKK und der UKV betroffen: CompactPRIVAT Start 250, CompactPRIVAT Start 250,  CompactPRIVAT Start 250, CompactPRIVAT Start 900 A, CompactPRIVAT Start 900 B,  GesundheitCOMFORT 900, Zahn 1, 2, 3, VitalPLUS, BEST, N/1, K, N/2, N/2 NL, N 100/60, N/3, N/3 NL, NBS, CompactPRIVAT Optimal 250, CompactPRIVAT Optimal 900, GesundheitPRIVAT 300, GesundheitPRIVAT 750, GesundheitCOMFORT 300, GesundheitCOMFORT 900, A 0, A 80, A 420, A 672, A 840, A 1500, S 3, Zahn 1, Zahn 2, Zahn 3

PKV-Tarifwechsel § 204 VVG und kostenlose Kundenbetreuung

Wird ein Vertrag der privaten Krankenversicherung über die Jahre und Jahrzehnte richtig „gewartet“, so bleibt die PKV leistungsfähig und bezahlbar. Die BBKK und die UKV ermöglichen ihren Versicherten eine unabhängige und externe Betreuung durch freie Versicherungsmakler wie die hc consulting AG. Ein Teil unserer Kundenbetreuung ist die PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG. Unabhängige Versicherungsmakler arbeiten immer zu 100 % kostenlos und vertreten dabei die Interessen ihrer Kunden gegenüber der PKV. Bei der BBKK und bei der UKV gibt es keine sogenannten Nettotarife, deshalb macht die Bezahlung eines Versicherungsberaters keinen Sinn. Lesen Sie zur Beratung der hc consulting AG zum Thema PKV-Tarifwechsel § 204 VVG auch bei der Stiftung Warentest Finanztest auf test.de. In diesen Ausnahmefällen können wir eine Kundenbetreuung nicht übernehmen.

Obwohl die Tarifwelten von UKV und BBKK Parallelen aufzeigen, können Kunden der BBKK nicht in die Tarife der UKV wechseln und Kunden der UKV können nicht in Tarife der BBKK wechseln. Dennoch bieten beide privaten Krankenversicherungen im positiven Sinne eine Tarifvielfalt an. Wir beraten Versicherte der UKV und der BBKK seit über 35 Jahren vollumfänglich und immer kostenlos und finden den richtigen, individuell passenden Tarif.

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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