© hc consulting AG 01.2026

Bei einer Pflichtversicherung wegen Arbeitslosigkeit kann die private Krankenversicherung beitragsfrei ruhen

Während einer Arbeitslosigkeit und einer damit verbundenen GKV-Pflichtversicherung kann die private Krankenversicherung beitragsfrei ruhen. Während der gesamten PKV-Vertragslaufzeit ist das für maximal 6 Monate möglich. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate, kann die private Krankenversicherung als beitragspflichtige                  Anwartschaftsversicherung weitergeführt werden. Meldet sich der PKV-Kunde nicht bei seiner Versicherung, wird der Vertrag automatisch in eine kleine Anwartschaft umgewandelt. Die private Pflegepflichtversicherung (PVN) kann nicht beitragsfrei ruhen.

Für den Tarif PVN kann aber auch eine kleine Anwartschaft vereinbart werden. Erforderlich für diesen Tarifwechsel sind der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit und ein Pflichtversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse nach § 5 SGB V.

Ohne diese Nachweise gibt es keinen Tarifwechsel in eine Anwartschaft. Der GKV-Aufnahmeantrag oder die Kopie einer GKV-Versicherungskarte ist kein ausreichender Beleg. Das gilt übrigens auch bei einer Kündigung gem. § 205 Abs 2 VVG.

Neben der kleinen Anwartschaft besteht auch die Möglichkeit eine teurere große PKV-Anwartschaftsversicherung zu wählen. Der Unterschied liegt in der weiteren Bildung von Altersrückstellungen bei der großen Anwartschaft.

Endet die Arbeitslosigkeit, muss die PKV innerhalb von drei Monaten darüber informiert werden. Dann leben die private Kranken- und Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung auf und der alte Versicherungsschutz beginnt unmittelbar nach der Ruhezeit.

Im Gegensatz zu einer GKV-Mitgliedschaft muss der PKV-Versicherte seinen Vertrag in großen Teilen selbst gestalten. Mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG stehen dem Versicherten die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Ohne professionelle Beratung können nicht mehr zu korrigierende Fehler passieren. Diese Beratung gibt es kostenlos.

Die hc consulting AG ist ein Unternehmen, das sich auf die kostenlose Beratung von Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet eine unabhängige Beratung zum PKV-Tarifwechsel an und unterstützt Versicherte dabei, den für sie optimalen Tarif zu finden. Dabei arbeitet die hc consulting AG mit einem Team von Experten zusammen, die über langjährige Erfahrung in der PKV-Beratung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das Unternehmen ist unabhängig von Versicherungen und arbeitet ausschließlich im Interesse seiner Kunden.

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Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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