© hc consulting AG 02.2026

Bescheinigung zur privaten Krankenversicherung nach SGB V nur mit Krankentagegeldversicherung

Versicherte der privaten Krankenversicherung benötigen bei Arbeitslosigkeit unter Umständen eine Bescheinigung ihrer PKV für die Bundesagentur für Arbeit. Diese Bescheinigung für die Arbeitsagentur bestätigt die Leistungen der PKV nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gemäß dem Sozialgesetzbuch SGB V. Hierzu gehört der Versicherungsschutz für ambulante Behandlungen, stationäre Regelleistungen und für die private Pflegepflichtversicherung sowie eine private Krankentagegeldversicherung. Bei Angestellten ist in der GKV automatisch eine Krankengeldversicherung (Zahlung ab der 6. Woche) enthalten.

Besteht in der PKV keine Krankentagegeldversicherung, so entspricht die private Krankenversicherung nicht den Anforderungen des SGB V. Die gewünschte Bescheinigung nach SGB V kann die PKV dann nicht ausstellen. Kunden der PKV erhalten dann nur eine Versicherungsbescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz.

Warum haben Angestellte in der PKV manchmal keine Krankentagegeldversicherung? Entweder wurde das Tagegeld nicht gewünscht, (beim Neuabschluss) vergessen oder beim Wechsel von einer Selbstständigkeit in das Angestelltenverhältnis war eine Hinzuversicherung wegen der Risikoprüfung nicht mehr möglich. PKV-Kunden dürfen ihre Krankenversicherung in einigen Teilen selbst gestalten, bei schlechter Beratung kann einem das auf die Füße fallen.

Dann kann auch das garantierte Recht auf Tarifoptimierung mit einem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG nicht weiterhelfen. Mit einem PKV-Tarifwechsel kann der oben beschriebene mangelhafte Vertrag aber an anderer Stelle optimiert und verbessert werden.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig.

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Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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