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PKV-Tarifwechsel News
BGH-Urteil: Lasik-OP muss bezahlt werden
In einem Urteil vom 29.03.2017 hat der BGH (Az.: IV ZR 533/15) entschieden: Eine private Krankenversicherung muss ihren Versicherten grundsätzlich eine Lasik-OP bezahlen.
Starke Fehlsichtigkeit auf beiden Augen gilt als Krankheit. Demnach stellt “eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von minus 3 beziehungsweise minus 2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von Paragraf 1 Absatz 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) dar”. Bisher versuchten einige Versicherer die Kosten abzulehnen, da es sich bei einer Fehlsichtigkeit nicht um eine Krankheit handele. Jetzt widerspricht der BGH. Aus Sicht eines normalen Versicherungsnehmers ist der “Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr”. Liegt für den Versicherten eine “nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung dieser körperlichen Normalfunktion vor”, so kann er von einer bedingungsgemäßen Erkrankung ausgehen und hat einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Lasik-OP. Ein Verweis auf eine Brille reicht nicht aus. Das sind gute Nachrichten für PKV-Kunden, aber eine kleine Kostenlawine für die Versicherer.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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