Der Bund der Versicherten BdV hat den Finanzvertrieb MLP (wie auch schon bei Minerva) zum Thema Gebühren für die Beratung zur Tarifoptimierung und Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung PKV gem. § 204 VVG vor dem OLG Karlsruhe (2018, Az. 6 U 122/17) verklagt und in diesem Fall eine Niederlage erlitten. Jetzt soll der BdV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht haben. Die Sache könnte beim BGH landen. Mit einer weiteren Entscheidung des BGH zum Thema (Az: I ZR 77/17) hat der BdV seine Bemühungen laut Pressemitteilungen eingestellt.
Aus unserer Sicht handelt es sich hier und beim Rechtsstreit mit der Minerva um ein Scheingefecht. BdV, MLP (für Nicht-Kunden) und Minerva verlangen Gebühren für die Beratung zum PKV-Tarifwechsel. Mit den monatlichen Versicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung bezahlt jeder Versicherte natürlich auch die laufenden Verwaltungskosten seines Vertrages. Mit den Verwaltungskosten hat die PKV sozusagen Vorsorge für den Beratungsbedarf der Versicherten getroffen. Sucht sich der Kunde zum Beispiel einen unabhängigen Versicherungsmakler wie die hc consulting AG als Betreuer aus, so erfolgt die gesamte Beratung zum Tarifwechsel und zu allen anderen Fragen zur PKV immer zu 100 % kostenlos. Dabei steht eine Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite seines Kunden und vertritt dessen Interessen gegenüber der Versicherung. Bei diesem Modell muss der Makler seinen Kunden viele Jahre betreuen um vergleichbare Einnahmen zu erzielen. Am Ende profitieren aber beide Seiten von diesem klassischen Kundenbetreuungssystem. Der PKV-Kunde erhält eine unabhängige und vollumfängliche Beratung und die hc consulting AG hat über viele Jahre und Jahrzehnte einen zufriedenen Kunden.
Gebühren sind also nicht erforderlich. Einziger Nachteil: Nicht alle PKV-Unternehmen unterstützen ihre Kunden bei der Wahl eines unabhängigen PKV-Versicherungsmaklers. Diese privaten KVs nehmen teil:
Allianz, AlteOldenburger, ARAG, AXA, Barmenia,
BayrischeVersicherungskammer, CentralGenerali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa
Die Stiftung Warentest Finanztest hat zuletzt in ihrem Jahrbuch 2018 über den kostenlosen PKV-Tarifwechsel § 204 VVG und die hc consulting AG berichtet. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist groß.
© hc consulting AG 02.2026
PKV-Tarifwechsel News
Bund der Versicherten BdV und MLP streiten zu unrecht über PKV-Tarifwechsel
Der Bund der Versicherten BdV hat den Finanzvertrieb MLP (wie auch schon bei Minerva) zum Thema Gebühren für die Beratung zur Tarifoptimierung und Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung PKV gem. § 204 VVG vor dem OLG Karlsruhe (2018, Az. 6 U 122/17) verklagt und in diesem Fall eine Niederlage erlitten. Jetzt soll der BdV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht haben. Die Sache könnte beim BGH landen. Mit einer weiteren Entscheidung des BGH zum Thema (Az: I ZR 77/17) hat der BdV seine Bemühungen laut Pressemitteilungen eingestellt.
Aus unserer Sicht handelt es sich hier und beim Rechtsstreit mit der Minerva um ein Scheingefecht. BdV, MLP (für Nicht-Kunden) und Minerva verlangen Gebühren für die Beratung zum PKV-Tarifwechsel. Mit den monatlichen Versicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung bezahlt jeder Versicherte natürlich auch die laufenden Verwaltungskosten seines Vertrages. Mit den Verwaltungskosten hat die PKV sozusagen Vorsorge für den Beratungsbedarf der Versicherten getroffen. Sucht sich der Kunde zum Beispiel einen unabhängigen Versicherungsmakler wie die hc consulting AG als Betreuer aus, so erfolgt die gesamte Beratung zum Tarifwechsel und zu allen anderen Fragen zur PKV immer zu 100 % kostenlos. Dabei steht eine Versicherungsmakler rechtlich auf der Seite seines Kunden und vertritt dessen Interessen gegenüber der Versicherung. Bei diesem Modell muss der Makler seinen Kunden viele Jahre betreuen um vergleichbare Einnahmen zu erzielen. Am Ende profitieren aber beide Seiten von diesem klassischen Kundenbetreuungssystem. Der PKV-Kunde erhält eine unabhängige und vollumfängliche Beratung und die hc consulting AG hat über viele Jahre und Jahrzehnte einen zufriedenen Kunden.
Gebühren sind also nicht erforderlich. Einziger Nachteil: Nicht alle PKV-Unternehmen unterstützen ihre Kunden bei der Wahl eines unabhängigen PKV-Versicherungsmaklers. Diese privaten KVs nehmen teil:
Allianz, AlteOldenburger, ARAG, AXA, Barmenia,
BayrischeVersicherungskammer, CentralGenerali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa
Die Stiftung Warentest Finanztest hat zuletzt in ihrem Jahrbuch 2018 über den kostenlosen PKV-Tarifwechsel § 204 VVG und die hc consulting AG berichtet. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist groß.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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