© hc consulting AG 11.2025

Beitragserhöhung der Continentale Krankenversicherung zum 01.01.2026 – diese Tarife sind betroffen

Zum 1. Januar 2026 erhöht die Continentale Krankenversicherung a.G. in zahlreichen Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) die Beiträge für Bestandskunden. Für viele Versicherte bedeutet das: höhere monatliche Kosten – teilweise spürbar.

Wie schon im Vorjahr sind auch diesmal besonders die beliebten Unisex- und Bisex-Tarife betroffen.

Die hc consulting AG, Deutschlands führender unabhängiger PKV-Berater nach § 204 VVG, zeigt, welche Continentale PKV-Tarife 2026 steigen, warum die Beiträge angepasst werden – und wie Sie Ihre Kostendauerhaft senken können.
Unsere Beratung ist 100 % kostenlos, unabhängig und rechtlich abgesichert.


Betroffene Unisex-Tarife der Continentale PKV (Stand 01.01.2026)

In den folgenden Unisex-Tarifen der Continentale kommt es zu Beitragserhöhungen, Senkungen oder Anpassungen:

Beitragssteigerungen (+):
BUSINESS ++, CEB-PLUS-U, CEK-PLUS-U, COMFORT-MED, COMFORT-U, Easy Ambulant, EB, ECONOMY-U, PG, PG-C, PREMIUM, PREMIUM-MED, PVN, PVB, PZ-U, SP1Z-B

Teilweise Anpassungen (+/-):
CE-U, E-ZI, E-ZP, PG, PG-C, SP1Z-B

Beitragsrückgänge (-):
CEB-PLUS-U, CEJ, KS-U, KS1-U, Y-U, StartS


Betroffene Bisex-Tarife der Continentale PKV (Stand 01.01.2026)

Auch viele ältere Bisex-Tarife werden angepasst. Besonders betroffen sind:

Beitragserhöhungen (+):
BSB, BSS, BTI, BTII1, BTII2, BTII3, CB, CE1, CE1PLUS, CE2PLUS, CEK-PLUS, CEZK, COMFORT, CS, CS1, CS2(PLUS), CSB, CSB1, ECONOMY, GS, GS1(PLUS), GSB, NLT, P1, PTK, PZ, SI30-80, SI90+100, SISB, SISBZZ, SVI, SB, SGI, SGIK, Z, Z2, Z3, Z4, Z5

Teilweise Anpassungen (+/-):
BSZ, CE, CEZK, SV

Beitragssenkungen (-):
BTII1 (teilweise), CEK-PLUS, CEZ, EBTZ, KS, KS1, Z1


Warum steigen die PKV-Beiträge bei der Continentale?

Die Continentale begründet die Beitragserhöhung 2026 mit gestiegenen medizinischen Kosten, einer Zunahme bei Leistungsaufwendungen und der anhaltenden Inflation im Gesundheitswesen.
Mehr Behandlungen, teurere Medikamente und höhere Krankenhauskosten führen zu einer Neuberechnung der Beiträge – eine Entwicklung, die nahezu alle privaten Krankenversicherer betrifft.

Doch Versicherte sind dieser Entwicklung nicht hilflos ausgeliefert: Mit dem gesetzlichen Tarifwechselrecht nach § 204 VVG können Sie aktiv reagieren.


Ihr Recht auf den internen PKV-Tarifwechsel

Wenn Sie von einer Beitragserhöhung betroffen sind, dürfen Sie innerhalb Ihrer Continentale Krankenversicherungin einen anderen, günstigeren Tarif wechseln – ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen.
Oft ist so eine Ersparnis von mehreren tausend Euro pro Jahr möglich – bei gleichem oder sogar besserem Leistungsniveau. Wir zeigen Ihnen alle Optionen inklusive der günstigsten Tarife.

Die hc consulting AG ist auf diesen PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert.
Unsere Beratung ist:

  • 100 % kostenlos (wir werden ausschließlich vom Versicherer vergütet)
  • unabhängig und neutral
  • rechtlich abgesichert nach § 204 VVG
  • von Stiftung Warentest / Finanztest als seriös bewertet

Kundenzufriedenheit, die überzeugt

Mehr als 98 % unserer Kunden empfehlen uns weiter.
Unsere Beratung ist digital, transparent, jederzeit kündbar und wurde bereits von tausenden Versicherten der Continentale, Allianz, DKV, AXA, Hallesche und weiterer privaten Krankenversicherungen erfolgreich genutzt.

Wenn Sie von einer Beitragserhöhung bei der Continentale PKV zum 01.01.2026 betroffen sind, sollten Sie jetzt handeln – bevor die neuen Beiträge wirksam werden.


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Fazit

Die Beitragserhöhung 2026 bei der Continentale Krankenversicherung betrifft zahlreiche Unisex- und Bisex-Tarife.
Mit dem gesetzlichen Tarifwechselrecht nach § 204 VVG können Versicherte ihre Beiträge dauerhaft senken, ohne ihren Versicherungsschutz oder Anbieter zu wechseln.

Die hc consulting AG unterstützt Sie dabei – kostenlos, unabhängig und rechtlich abgesichert.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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