© hc consulting AG 10.2026

DKV Beitragserhöhung 2027: Welche Tarife zum 1. Januar und 1. April überprüft werden

Für 2027 rechnen wir bei der DKV mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von rund 5 Prozent. Diese vorläufige Einschätzung der hc consulting AG ist noch kein von der DKV bestätigter Durchschnittswert. Wir zeigen, welche Tarife zum 1. Januar beziehungsweise 1. April 2027 überprüft werden und für welche Tarife eine Beitragsgarantie bis zum 31. März 2028 besteht. Hier finden Sie Informationen zur Beitragsanpassung 2026 der DKV.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 1. Januar 2027 werden die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung in den Tarifen PVN und PVB überprüft.
  • Die umfangreichere Überprüfung der Krankenversicherungstarife betrifft den 1. April 2027.
  • Verkaufsoffene Tarife und zahlreiche ältere Bestandstarife befinden sich in der Prüfung, darunter PremiumMed, BestMed, verschiedene BeihilfeMed-Tarife und zahlreiche Krankentagegeldtarife.
  • Wir gehen derzeit von durchschnittlich rund 5 Prozent Beitragserhöhung aus. Einzelne Verträge können deutlich abweichen; auf die Pflegepflichtversicherung lässt sich diese Einschätzung nicht pauschal übertragen.
  • Eine Überprüfung bedeutet noch nicht automatisch eine Erhöhung. Endgültige Anpassungssätze liegen zum aktuellen Stand nicht vor.
  • Für mehrere Tarife garantiert die DKV stabile Beiträge bis zum 31. März 2028.
  • Maßgeblich für Ihren Vertrag bleibt Ihr persönliches Anpassungsschreiben der DKV.

Zwei Anpassungstermine bei der DKV im Jahr 2027

Bei der DKV sind für 2027 zwei Termine zu unterscheiden. Die Pflegepflichtversicherung wird zum Januar überprüft. Die übrige hier dargestellte Tarifprüfung betrifft den April.

TerminBereichAktueller Stand
1. Januar 2027Private Pflegepflichtversicherung PVN und PVBBeiträge werden überprüft
1. April 2027Vollversicherung, Beihilfe, Bestandstarife, Krankentagegeld und ErgänzungstarifeZahlreiche Tarife werden überprüft

Die Pflegepflichtversicherung ist ein eigener Vertragsbaustein. Ihre Beitragsentwicklung muss deshalb getrennt von der Krankenversicherung betrachtet werden. Aus zwei Anpassungsterminen folgt nicht, dass derselbe Krankenversicherungstarif zweimal erhöht wird.

Welche offenen DKV Tarife zum April 2027 überprüft werden

Nach dem Stand vom 3. September 2026 befinden sich zahlreiche verkaufsoffene Tarife in der Überprüfung. Dabei unterscheidet die DKV zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Das Ergebnis kann je Personengruppe unterschiedlich ausfallen.

PremiumMed

Bei den Tarifen PMN0, PMN1, PMN2, PMA0, PMA1 und PMA2 werden die Beiträge für Erwachsene, Jugendliche und Kinder überprüft. Ob daraus tatsächlich eine Beitragserhöhung entsteht und wie hoch diese ausfällt, steht derzeit noch nicht fest.

BestMed

In der BestMed-Tarifwelt ergibt sich folgende Übersicht („Keine Prüfung“ steht hier für „keine Überprüfung erforderlich“):

TarifErwachseneJugendlicheKinder
BMK0keine Prüfungkeine Prüfungkeine Prüfung
BMK1in Überprüfungin Überprüfungin Überprüfung
BMK2keine Prüfungin Überprüfungin Überprüfung
BMK3in Überprüfungin Überprüfungin Überprüfung
BME1in Überprüfungin Überprüfungin Überprüfung
BME2in Überprüfungin Überprüfungin Überprüfung
BMUNIin Überprüfungin Überprüfungin Überprüfung
BMZ1keine Prüfungkeine Prüfungkeine Prüfung
BMZ2keine Prüfungkeine Prüfungkeine Prüfung
BMKDkeine Prüfungin Überprüfungin Überprüfung

Diese Übersicht zeigt, warum eine pauschale Aussage zur DKV-Beitragserhöhung 2027 wenig über einen einzelnen Vertrag aussagt. Selbst innerhalb desselben Tarifs können die Beiträge für Erwachsene stabil bleiben, während diejenigen für Jugendliche und Kinder überprüft werden.

Welche BeihilfeMed Tarife betroffen sind

Bei den offenen Beihilfetarifen konzentriert sich die Überprüfung vielfach auf Erwachsene beziehungsweise Anwärter. Unter anderem werden geprüft:

  • BK, BKHE und BKH2 (jeweils bei Erwachsenen)
  • F (AW)
  • BKA und BKHEA (jeweils bei Erwachsenen)
  • BA, BHA und BXA
  • BKE, BKEH und BEXE (jeweils bei Erwachsenen)
  • BKEA, BKEHA und BEXEA

Bei verschiedenen BeihilfeMed-Tarifen für Jugendliche und Kinder ist nach dem gegenwärtigen Stand keine Überprüfung erforderlich. Dazu gehören beispielsweise BK, BKHE und BKH2. Für weitere Tarife besteht eine Beitragsgarantie, die weiter unten aufgeführt ist.

Die konkrete Entwicklung hängt von der exakten Tarifstufe, der versicherten Personengruppe und dem individuellen Vertrag ab.

Krankentagegeldtarife werden umfangreich überprüft

Ein großer Prüfungsumfang zeigt sich beim Krankentagegeld. Bei den verkaufsoffenen Tarifen werden die Tarifgruppen KTC, KTAG, KTN2, KTAA, KGT1, KGT2, KGTS und KTAB überprüft.

Die Prüfung erfasst unterschiedliche Karenzzeiten beziehungsweise Leistungsbeginne. Deshalb reicht die bloße Bezeichnung „KTN2“ oder „KGT1“ nicht immer aus. Entscheidend ist die im Versicherungsschein ausgewiesene Tarifstufe.

Für die Krankentagegeldtarife TL1 bis TL6 ist nach dem aktuellen Stand keine Überprüfung erforderlich.

Auch zahlreiche ältere Krankentagegeldtarife aus dem Bestand werden untersucht. Dazu zählen unter anderem Varianten der Tarifreihen FT, GT, KQT, KT, KTA, KTF, KTG, KTS, MT, TB, TC, TG, TAA, TAZ, TN2, TN3, TF, TE, TA2, TU und ZKG. Der Prüfstatus kann sich nach Tarifstufe und Personengruppe unterscheiden.

Auch viele geschlossene Bestandstarife sind in der Überprüfung

Die DKV verfügt über zahlreiche ältere Tarifgenerationen, die nicht mehr für Neukunden angeboten werden. Für langjährig Versicherte ist dieser Teil der Prüfung besonders wichtig. Zu den überprüften Bestandsbereichen gehören unter anderem:

  • Ältere BestMed-Tarife wie BM1/KP1 bis BM3/KP3
  • BM40/KF10 bis BM43/KF13 sowie BM50/PR10 bis BM53/PR13
  • Ältere Kompakt- und Ausbildungstarife
  • Ältere Vollversicherungstarife der Victoria
  • Frühere Beihilfe- und Beamtenanwärtertarife
  • Globale-Tarife wie A0, A1, A2, A3, SR, SW1 und SW2
  • Spezialtarife wie BS5, BSO/BS9, BSK, BSS und BSS1
  • Siemens-Tarife
  • Krankenhaustagegeldtarife wie KH, KM, KHG und KHT
  • Zahlreiche geschlossene Krankentagegeldtarife

Eine vollständige Aussage ist nur anhand der genauen Tarifbezeichnung und der jeweiligen Personengruppe möglich. Bei älteren Bisex-Tarifen wird zusätzlich nach Männern und Frauen unterschieden. Die Nennung einer Tarifreihe bedeutet daher nicht, dass alle Versicherten dieser Reihe von einer Anpassung betroffen sein werden.

Dass ein geschlossener Tarif überprüft wird, bedeutet nicht zwangsläufig, dass er besonders stark steigt. Ebenso wenig ist ein verkaufsoffener Tarif automatisch beitragsstabil.

Diese DKV Tarife erhalten eine Beitragsgarantie bis März 2028

Für folgende verkaufsoffene Tarife hat die DKV eine Beitragsgarantie bis zum 31. März 2028 ausgesprochen:

Vollversicherung

  • BMK0
  • BMK2 für Erwachsene
  • BMZ1 und BMZ2
  • BMKD für Erwachsene

Beihilfe

  • BK, BKHE und BKH2 jeweils für Kinder und Jugendliche
  • BKH1, BEX und BX
  • BKA und BKHEA jeweils für Kinder und Jugendliche
  • BKH2A, BKH1A, BEXA und BZA
  • BKE, BKEH und BEXE jeweils für Kinder und Jugendliche
  • BZEA

Weitere Tarife

  • Krankentagegeldtarife TL für Versicherungen gegen Arbeitsausfall
  • BeihilfeMed Option BOPT
  • KombiMed Best Care KBCK
  • KombiMed Kur KKUR
  • KombiMed Krankenhaustagegeld KKHT für Erwachsene

Von der Garantie ausgenommen bleiben gesetzlich ermöglichte Sonderanpassungen, etwa infolge einer Gesundheitsreform, sowie tariflich vorgesehene Änderungen wie Altersgruppensprünge oder die erstmalige Erhebung des gesetzlichen Beitragszuschlags.

Eine Beitragsgarantie für einen einzelnen Tarifbaustein bedeutet außerdem nicht automatisch, dass der Gesamtbeitrag des Vertrages unverändert bleibt. Besteht der Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen, kann ein anderer Bestandteil trotzdem angepasst werden.

Wie stark die DKV Beiträge 2027 voraussichtlich steigen

Wir gehen derzeit von einer durchschnittlichen Beitragserhöhung von rund 5 Prozent aus. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung der hc consulting AG, nicht um einen von der DKV bestätigten Durchschnittswert. Alleine für die allgemeine Inflation 2026 wird mit 2,9 % gerechnet. Die medizinische Inflation liegt in der Regel doppelt so hoch.

Zur Einordnung: Steigt ein Monatsbeitrag von 800 Euro um 5 Prozent, beträgt die Mehrbelastung 40 Euro monatlich beziehungsweise 480 Euro über zwölf Monate. Bei einer Erhöhung zum 1. April wären es im Kalenderjahr 2027 insgesamt 360 Euro zusätzlich. Dies ist ein Rechenbeispiel, keine DKV-Musterberechnung.

Die tatsächliche Anpassung kann je nach Tarif und persönlicher Vertragssituation höher oder niedriger ausfallen. Manche Tarife bleiben beitragsstabil. Die Einschätzung lässt sich insbesondere nicht pauschal auf die Pflegepflichtversicherung zum 1. Januar 2027 übertragen. Maßgeblich bleibt Ihr persönliches Anpassungsschreiben der DKV, Eingang bis Ende Februar 2027 bei Ihnen.

Für die individuelle Veränderung können insbesondere die genaue Tarifbezeichnung, die Personengruppe, das Geschlecht bei älteren Bisex-Tarifen, Eintrittsalter, Selbstbehalt, vereinbartes Krankentagegeld, Risikozuschläge und Zuschläge sowie Mittel zur Begrenzung der Anpassung eine Rolle spielen.

Bei einzelnen Bestandskunden können die tatsächlichen Beitragsveränderungen vom Durchschnitt abweichen. Endgültige tarifbezogene Anpassungssätze stehen derzeit noch nicht fest. Sobald endgültige Prozentsätze und konkrete Musterbeiträge vorliegen, werden wir diese Übersicht aktualisieren.

Warum die DKV ihre Beiträge überprüft

Eine private Krankenversicherung darf ihre Beiträge nicht beliebig verändern. Der Versicherer muss regelmäßig vergleichen, ob die kalkulierten Versicherungsleistungen noch mit den tatsächlich erforderlichen Ausgaben übereinstimmen. Auch die Sterbewahrscheinlichkeiten werden überprüft.

Sind die gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Voraussetzungen für eine Anpassung erfüllt, wird die Kalkulation überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei können insbesondere höhere Behandlungskosten, Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel, medizinischer Fortschritt, veränderte Lebenserwartung und der Rechnungszins eine Rolle spielen.

Für eine Beitragsanpassung ist die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich. Welche Rechnungsgrundlage eine spätere Anpassung im jeweiligen Tarif auslösen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Was DKV Versicherte jetzt tun können

Eine angekündigte Beitragserhöhung ist kein Grund, den Vertrag vorschnell zu kündigen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann eine neue Gesundheitsprüfung erfordern und dazu führen, dass Alterungsrückstellungen gar nicht oder nur teilweise übertragen werden.

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. DKV-Versicherte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb ihres bestehenden Vertrags in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Dabei gilt:

  • Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet.
  • Für Leistungen, die gegenüber dem bisherigen Schutz nicht höher oder umfassender sind, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Für tatsächliche Mehrleistungen kann die DKV einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein Ausschluss der Mehrleistungen kann Zuschlag und Wartezeit vermeiden.
  • Der Wechsel erfolgt innerhalb des bestehenden Versicherungsverhältnisses. Eine Kündigung der Krankenversicherung ist dafür nicht erforderlich.

Gleichartiger Versicherungsschutz bedeutet nicht automatisch identische Leistungen. Ein interner Tarifwechsel sollte deshalb nicht allein nach dem niedrigsten Beitrag ausgewählt werden. Entscheidend ist, welche Leistungen erhalten bleiben, wo Unterschiede bestehen und ob die neue Tarifstruktur zu Ihrer langfristigen Absicherung passt.

Lassen Sie Ihren DKV Vertrag kostenfrei prüfen

Die hc consulting AG ist seit 1990 auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Unser Schwerpunkt ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Wir prüfen Ihren bestehenden DKV-Vertrag, vergleichen die verfügbaren Tarifalternativen und stellen Beiträge sowie Leistungsunterschiede verständlich gegenüber. Wir verkaufen keine Versicherungen.

Beratung und Betreuung sind für Sie dauerhaft zu 100 Prozent kostenfrei. Unsere Vergütung stammt aus den bereits in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Verwaltungskosten. Für Sie entstehen weder ein Honorar noch versteckte oder spätere Gebühren.

Als unabhängiger Sachwalter Ihrer Interessen begleiten wir Sie bei der Prüfung Ihrer Möglichkeiten. Für die Beratung benötigen wir eine Maklervollmacht. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner und können die Betreuung jederzeit beenden.

Häufige Fragen zur DKV Beitragserhöhung 2027

Erhöht die DKV ihre Beiträge zum Januar 2027?

Zum 1. Januar 2027 werden die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung in den Tarifen PVN und PVB überprüft. Ob und in welcher Höhe sich die Beiträge verändern, steht noch nicht endgültig fest.

Welche Beiträge werden zum April 2027 überprüft?

Zum 1. April 2027 überprüft die DKV zahlreiche Tarife der Vollversicherung, Beihilfe, des Krankentagegeldes und älterer geschlossener Tarifgenerationen. Eine Überprüfung führt nicht automatisch zu einer Erhöhung.

Wie hoch fällt die Beitragserhöhung aus?

Wir rechnen derzeit mit durchschnittlich rund 5 Prozent. Das ist unsere vorläufige Einschätzung, keine bestätigte DKV-Zahl und keine Prognose für jeden Einzelvertrag. Für die Pflegepflichtversicherung muss die Entwicklung gesondert betrachtet werden.

Wann informiert die DKV ihre Kunden?

Maßgeblich ist die individuelle Änderungsmitteilung. Nach § 203 Absatz 5 VVG wird eine Neufestsetzung zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und ihrer maßgeblichen Gründe folgt. Für eine Anpassung zum 1. Januar muss die entsprechende Mitteilung daher grundsätzlich spätestens im November zugehen, für den 1. April spätestens im Februar.

Bleiben meine Alterungsrückstellungen beim internen Tarifwechsel erhalten?

Ja. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der DKV nach § 204 VVG werden die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellungen angerechnet.

Ist beim Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Für den bisherigen Leistungsumfang ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Enthält der Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen, kann die DKV diese Mehrleistungen gesundheitlich prüfen. Entscheidend ist ein genauer Leistungsvergleich.

Kann ich meinen Vertrag bereits vor dem Anpassungsschreiben prüfen lassen?

Ja. Ein interner Tarifwechsel ist nicht vom Zugang einer Beitragserhöhung abhängig. Eine frühzeitige Prüfung hilft Ihnen, die verfügbaren Alternativen zu kennen, bevor Sie über eine Änderung entscheiden.

Was kostet die Beratung der hc consulting AG?

Für Sie sind Beratung und Betreuung dauerhaft zu 100 Prozent kostenfrei. Es werden weder Honorare noch versteckte oder spätere Gebühren berechnet.

Ihre kostenlose Tarifprüfung

Melden Sie sich über unsere Website an. Wir prüfen Ihren bestehenden DKV-Vertrag und zeigen Ihnen, welche Tarifalternativen für Ihre persönliche Situation infrage kommen. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie eine Änderung wünschen.

Quellen und Hinweise

Die Angaben zum Prüfstatus und zu den beitragsgarantierten Tarifen entsprechen dem Informationsstand vom 3. September 2026. Die durchschnittliche Erhöhung von rund 5 Prozent ist eine vorläufige Einschätzung der hc consulting AG.

Der Prüfstatus ist keine verbindliche Aussage über eine spätere Beitragsveränderung. Für den individuellen Vertrag sind das persönliche Anpassungsschreiben, der Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen maßgeblich. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald endgültige Ergebnisse vorliegen. Er ersetzt keine individuelle Beratung.

  • § 203 VVG zur Prämienanpassung
  • § 204 VVG zum Tarifwechsel

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

Christophstraße 15, 50670 Köln | Telefon: 0221 37991961 I E-Mail:

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