Kann der Gesetzgeber die Beiträge der privaten Krankenversicherung maximieren?

Viele Versicherte der privaten Krankenversicherung haben Angst vor der Beitragsentwicklung ihrer PKV und wünschen sich Sicherheit, zum Beispiel durch eine Beitragsmaximierung oder einen Beitragsdeckel. Auf dem Wunschzettel steht zum Beispiel die Kopplung der PKV-Beiträge an die Rentenhöhe. Damit bliebe der Anteil des Einkommens, welcher für das Gesundheitswesen ausgegeben wird, stabil. Solche Überlegungen sind nicht etwa Hirngespinste von besorgten Rentnern, sondern werden konkret von der Politik angedacht, geplant und publiziert. So hat das Bundeswirtschaftsministerium die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge (inklusive KV) auf 40 % vom Bruttoarbeitslohn als politisches Ziel formuliert. Die Festschreibung der Höchstbeitragssätze soll sogar im Grundgesetz erfolgen. Eine vergleichbare Diskussion wird zu den Mieten mit einem Mietpreisdeckel geführt.
Einen Beitragsdeckel für die Renten- und Arbeitslosenversicherung oder für die Wohnungsmieten zu konstruieren ist schon relativ kompliziert. In der Krankenversicherung, egal ob PKV oder GKV, hat die Begrenzung der Ausgaben noch gravierendere Folgen. Werden die Einnahmen in Form der PKV-Beiträge maximiert, so müssen auch die Ausgaben eingefroren werden. Im ersten Schritt würde die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zum Stichtag der Einführung des Beitragsdeckels eingefroren. Medizinischer Fortschritt würde ab diesem Zeitpunkt nur noch dann zur Verfügung stehen, wenn er nichts kostet oder kostenneutral ist. Dennoch steigen die Preise bzw. die Ausgaben für die gleichen medizinischen Leistungen weiter an. Bei gleichbleibenden Beiträgen können dann die Versicherungsleistungen nur noch durch Leistungskürzungen finanziert werden, die Qualität der medizinischen Versorgung müsste langsam zurückgeschraubt werden. Als Resultat entsteht ein echtes Zweiklassensystem, Wohlhabende würden die erforderlichen Behandlungen einfach selber bezahlen, die anderen haben Pech gehabt.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung können die Beiträge heute schon nachhaltig und langfristig durch die PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG reduziert werden. Hierbei bleiben alle erworbenen Rechte, wie zum Beispiel die Altersrückstellungen, erhalten. Entscheidet man sich für die kostenlose Beratung zum PKV-Tarifwechsel, so kommt man in den Genuss der vollen Ersparnis nach dem Tarifwechsel, es entstehen eben keine Kosten.
Obwohl die Tarifoptimierung die Beiträge der privaten Krankenversicherung auf Jahrzehnte hinaus absenken kann, so wird das noch langfristigere Problem nicht gelöst. Für ein längeres Leben gibt der Mensch sein letztes Hemd. Deshalb wird es in der Medizin weiter einen rasanten und teuren Fortschritt geben, der Anteil unseres Einkommens an den Ausgaben für das Gesundheitswesen wird weiter ansteigen. Eine Lösung für das Problem gibt es auf der ganzen Welt heute noch nicht. Nach geltender Rechtslage sind Leistungskürzungen in der PKV, im Gegensatz zur GKV, nicht möglich. Eine Bürgerversicherung ist mit Sicherheit nicht die Antwort auf die Sorgen der Versicherten.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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