
Mit einem einzigen Satz wird im Koalitionsvertrag der Ampel die private Krankenversicherung (PKV) erwähnt. Dort heißt es: „Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten.“
Gemeint ist damit wohl die Abschaffung des in der PKV gültigen Kostenerstattungsprinzips, aber nur für Kinder und Jugendliche. Bislang werden u. a. Kinder und Jugendliche (versicherte Person VP) von ihren Ärzten behandelt, dieser sendet danach eine privatärztliche Rechnung an den Versicherungsnehmer (VN) der PKV, in der Regel ein Elternteil. Die Rechnung wird der PKV vorgelegt und erstattet, sodann erfolgt die Bezahlung der Ärzte durch den VN. Jetzt soll die Kostenerstattung analog zur Direktabrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen ebenfalls für Kinder und Jugendliche gelten.
Bei Kindern und Jugendlichen muss der Privatpatient dann in Zukunft nicht mehr in Vorleistung für erbrachte Behandlungsleistungen treten, alles wird einfacher und den Eltern wird eine Hürde genommen mit ihren Kindern zum Arzt zu gehen. Der Kinder- und Jugendarzt darf dann seine Leistungen direkt mit der PKV abrechnen und erhält sein Geld direkt von der Versicherung. Allerdings handelt er sich in seiner Praxis noch ein zusätzliches Abrechnungssystem mit mehr Bürokratie ein.
Für die gesetzlichen Krankenkassen GKV soll der Bundeszuschuss in Zukunft automatisiert berechnet werden. Davon profitieren durch den Beitragsdeckel im Tarif STN und BTN auch die PKV-Versicherten. Im Sondierungspapier der Ampel wurde bereits der Verzicht auf die Bürgerversicherung festgelegt.
That`s all, Ampelkoalition?
hc consulting AG betreut Versicherte mit Kindern und Jugendlichen gegenüber diesen privaten Krankenversicherungen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, LKH, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen
Lesen Sie zu unserer Beratung auch bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de.
https://www.hcconsultingag.de/wp-content/uploads/2021/11/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
https://www.hcconsultingag.de/wp-content/uploads/2021/11/Rahmenvereinbarung-PKV-Direktabrechnung.pdf



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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