Tarif geschlossen, Beitrag rauf? Der große PKV-Irrtum im Faktencheck

🕐 14 Min. Lesedauer

Ein PKV-Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Müssen die Beiträge der verbliebenen Versicherten deshalb steigen? Nicht automatisch. Fehlende Neukunden allein machen einen Tarif nicht teurer, das erläutert auch der PKV-Verband. In unserem Tarifverzeichnis sind 6.436 von 7.831 Einträgen als geschlossen gekennzeichnet, das sind 82,2 Prozent. Diese Zahl sagt nichts darüber aus, wie sich die Beiträge entwickeln. Dieser Faktencheck zeigt, was „geschlossen“ wirklich bedeutet, was Beiträge tatsächlich bewegt und worauf Sie beim Vergleich Ihres Tarifs achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein geschlossener Tarif?

In der privaten Krankenversicherung gibt es nicht nur einen Tarif wie in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern viele Möglichkeiten, den eigenen Schutz zu gestalten. Manche nennen das den Tarifdschungel, wir nennen es im positiven Sinne Tarifvielfalt. PKV-Tarife unterliegen wegen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland einer strengen staatlichen Aufsicht.

Ein geschlossener Tarif ist ein Tarif, den der Versicherer Neukunden nicht mehr anbietet. Wer bereits darin versichert ist, bleibt versichert. Früher haben die Versicherer immer wieder neue, attraktive Tarife für Neukunden aufgelegt und vergleichbare ältere Tarife geschlossen. Wer im geschlossenen Tarif saß und in den geöffneten, günstigeren Tarif wechseln wollte, dem wurde das teilweise verwehrt. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber das im Interesse der Versicherten neu geregelt: Sie haben das Recht, beim eigenen Versicherer in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.

Geschlossen bleibt ein Wechselweg heute dort, wo das Gesetz es vorschreibt. Das wichtigste Beispiel: Wer in einem Unisex-Tarif versichert ist, kann nicht in einen Bisex-Tarif wechseln. Auch der Standardtarif steht Versicherten aus der Unisex-Welt in der Regel nicht offen.

Bisex und Unisex: Warum seit Ende 2012 so viele Tarife geschlossen sind

„Bisex“ bezeichnet die frühere, nach Geschlecht getrennte Kalkulation. Der Europäische Gerichtshof hat diese Ausnahme mit Urteil vom 1. März 2011 für ungültig erklärt. Seit dem 21. Dezember 2012 müssen Beiträge für Neukunden geschlechtsneutral kalkuliert werden. Die bis dahin verkauften Bisex-Tarife nehmen seither grundsätzlich keine Neukunden mehr auf. Ein sehr großer Teil der geschlossenen Tarife ist also nicht geschlossen worden, weil etwas mit ihnen nicht stimmt, sondern weil das Recht es verlangt.

Die Zahlen: 82,2 Prozent der Einträge in unserem Tarifverzeichnis sind geschlossen

Unser PKV-Tarifverzeichnis ist öffentlich durchsuchbar und führt offene wie geschlossene Tarife der relevanten Gesellschaften. Für diesen Faktencheck haben wir die Einträge nach Status und Tarifgeneration ausgezählt (Stichtag: 18.09.2026).

• Wichtige Punkte

95,6 Prozent der geschlossenen Einträge gehören zur Bisex-Generation. Das erklärt die hohe Quote: Sie ist vor allem eine Folge der Unisex-Umstellung. Innerhalb der Unisex-Welt ist rund jeder sechste Eintrag geschlossen.

! Wichtiger Hinweis

Was die Zahl aussagt und was nicht

Gezählt werden Einträge in unserem Verzeichnis, darunter auch Tarifbausteine und Kombinationen. Die Quote ist eine Momentaufnahme dieses Verzeichnisses. Sie ist keine Statistik aller deutschen PKV-Tarife, sie sagt nichts über die Zahl der betroffenen Versicherten und nichts über die Beitragsentwicklung. Beitragsverläufe sind im Verzeichnis nicht enthalten.

Können geschlossene PKV-Tarife vergreisen?

Kurz gesagt: Nein, nicht im Sinne einer zwangsläufigen Beitragserhöhung. Mit „Vergreisung“ sind zwei Entwicklungen gemeint. Erstens: In einen geschlossenen Tarif kommen keine neuen, jungen Versicherten mehr. Zweitens: Die Versicherten im Tarif werden gemeinsam älter und verursachen statistisch höhere Gesundheitsausgaben. Daraus wird der Schluss gezogen, die Beiträge müssten in solchen Tarifen besonders stark steigen.

Diese Erklärung ist weit verbreitet. Auch Verbraucherzentralen führen steigende Beiträge auf die Alterung geschlossener Tarife zurück. Der PKV-Verband widerspricht: „Diese Vermutung ist falsch. Die Zahl neuer Kunden in einem Tarif hat auf die Beitragsentwicklung der Versicherten prinzipiell keinen Einfluss.“ Der PKV-Verband ist die Interessenvertretung der Branche. Deshalb lohnt der Blick auf die Aufsicht und ins Gesetz.

Warum das Älterwerden der Versicherten bereits einkalkuliert ist

  • Keine Umverteilung zwischen den Generationen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet die PKV nach dem Prinzip der kapitalgedeckten Vorsorge. Ältere Privatversicherte sind nach Darstellung des PKV-Verbands nicht auf den Neuzugang jüngerer Versicherter angewiesen.
  • Alterungsrückstellungen. Privatversicherte zahlen in jüngeren Jahren mehr, als ihre Leistungen kosten. Aus diesem Überschuss werden zweckgebundene Alterungsrückstellungen gebildet, mit denen die typischerweise höheren Kosten im Alter geglättet werden.
  • Kalkulierbare Kosten. Die Beiträge werden für jede versicherte Person altersabhängig, getrennt für jeden Tarif und nach Einzelaltern berechnet. Zulässig sind nur risikogerechte Prämien. Der Kostenfaktor des Älterwerdens ist den Versicherern bekannt und fließt von Beginn an in die Rechnung ein.
  • Ausgleich als Ziel der Kalkulation. Die BaFin beschreibt das Prinzip so: Die Kalkulation geht davon aus, dass „die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens zunehmen“. Das gilt für offene wie für geschlossene Tarife.
  • Der Status steht nicht in der Rechnung. Die gesetzlichen Rechnungsgrundlagen sind Rechnungszins, Ausscheideordnung, Kopfschäden, Sicherheitszuschlag, sonstige Zuschläge und Übertrittswahrscheinlichkeiten. Ob ein Tarif für Neukunden offen ist, taucht in diesem Katalog nicht auf.

Eine Garantie stabiler Beiträge ist das nicht. Es bedeutet nur: Das bloße Älterwerden eines Kollektivs und der fehlende Neuzugang sind nach diesem System keine eigenständige Ursache für Beitragserhöhungen.

Was Beiträge tatsächlich steigen lässt

Beitragserhöhungen entstehen, wenn sich äußere Faktoren anders entwickeln als kalkuliert: die Kosten im Gesundheitswesen, etwa durch neue Medikamente und bessere Behandlungsmethoden, die Lebenserwartung und die Verzinsung des angesammelten Kapitals.

Der auslösende Faktor bei den Leistungsausgaben

Jeder Tarif wird jährlich überprüft. Weichen die erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent ab und ist die Abweichung nicht nur vorübergehend, muss neu kalkuliert werden. Die Versicherungsbedingungen können einen niedrigeren Schwellenwert vorsehen, verbreitet sind 5 Prozent. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten liegt die Schwelle bei mehr als 5 Prozent. Jeder Anpassung muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Die BaFin genehmigt Beitragserhöhungen nicht selbst. Mehr dazu: Was ist ein auslösender Faktor?

Die BaFin spricht von einem erheblichen Einfluss der medizinischen Inflation auf die PKV-Beiträge. Weil erst nach Überschreiten der Schwelle angepasst werden darf, kommt es zu Nachholeffekten: Manche Tarife haben jahrelang keine, dann aber eine deutlich spürbare Beitragsänderung. Wer einen niedrigen Schwellenwert im Vertrag hat, erlebt kleinere Schritte, dafür im Zweifel häufiger.

Der Rechnungszins

Wird ein Tarif angepasst, müssen alle Rechnungsgrundlagen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, auch der Rechnungszins. Deshalb können Beiträge nach Darstellung der Deutschen Aktuarvereinigung sogar dann steigen, wenn die Versicherungsleistungen sinken. Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem die Verzinsung der Alterungsrückstellungen kalkuliert wird. Er darf höchstens 3,5 Prozent betragen, und viele Tarife wurden jahrzehntelang mit diesem Wert kalkuliert. Sinkt er, muss mehr aus dem laufenden Beitrag angespart werden. Als Faustformel aus der Beratungspraxis nennt Ferdinand Halm: 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins bedeuten rund 1 Prozent mehr Beitrag.

Die Lebenserwartung

Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, müssen mehr Alterungsrückstellungen gebildet werden. Auch das kann Beiträge erhöhen.

Warum dieselbe Erhöhung bei langjährig Versicherten größer aussieht

Die absolute Erhöhung ist für alle gleichaltrigen Versicherten eines Tarifs gleich. Langjährig Versicherte zahlen wegen ihrer Alterungsrückstellungen einen niedrigeren Beitrag, deshalb fällt dieselbe Erhöhung bei ihnen prozentual stärker aus. Dasselbe gilt für Versicherte, die bereits einmal den Tarif gewechselt haben. Wer sich von einer hohen Prozentzahl erschrecken lässt, sollte zuerst auf den Euro-Betrag schauen.

Warum ältere Tarife trotzdem stärker steigen können

ℹ  Infobox

Einschätzung von Ferdinand Halm

„Geschlossene Tarife trifft es nicht härter, nur weil sie geschlossen sind. Wenn geschlossene Tarife stärker im Beitrag ansteigen, dann weil sie älter sind, nicht weil sie geschlossen sind. Oft sind jüngere Tarife günstiger als ältere Tarife.“

Dahinter steht ein nachvollziehbarer Mechanismus. Ein Tarif, der vor Jahrzehnten mit 3,5 Prozent Rechnungszins und den damaligen Annahmen zu Kosten und Lebenserwartung kalkuliert wurde, hat bei einer Neukalkulation mehr nachzuholen als ein junger Tarif. Dazu kommen die beschriebenen Nachholeffekte und die prozentual stärkere Wirkung bei langjährig Versicherten. Eine öffentliche Marktstatistik, die Beitragsanpassungen getrennt nach Tarifalter oder Tarifstatus misst, liegt nicht vor. Die Aussage ist deshalb eine Einschätzung aus über drei Jahrzehnten Beratungspraxis und keine statistisch belegte Regel. Jüngere Tarife sind auch nicht in jedem Fall die bessere Wahl. Sie können andere Leistungen und niedrigere Zinsannahmen enthalten, und der Schritt aus der Bisex- in die Unisex-Welt ist nicht umkehrbar.

Praxisbeispiel AXA 2027: Auch offene Tarife steigen zweistellig

Wie wenig der Status „offen“ vor Anpassungen schützt, zeigen die Anpassungsdaten der AXA Krankenversicherung zum 1. Januar 2027, die uns vorliegen. Die Anpassung erfasst nahezu alle offenen Unisex-Tarife: durchschnittlich plus 11,72 Prozent in der Vollversicherung für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, plus 12,13 Prozent in den Ausbildungstarifen, plus 6,69 Prozent bei Ärzten und Zahnärzten. Innerhalb desselben Hauses reichen die Anpassungen von minus 27 bis plus 30 Prozent. Tarife mit vergleichbarem Leistungsniveau werden also sehr unterschiedlich kalkuliert. Für die geschlossenen Bisex-Tarife der AXA liegen die Werte noch nicht vor. Alle Zahlen, Tarif für Tarif und Altersgruppe für Altersgruppe: AXA Beitragserhöhung 2027.

Das Beispiel beweist keine Regel für alle Versicherer. Es zeigt aber: Wer nur auf das Etikett „offen“ oder „geschlossen“ schaut, übersieht die Unterschiede, auf die es ankommt.

Wann ein Tarif wirklich zum Problem werden kann

  • Risikoentmischung. Verlassen überwiegend gesunde Versicherte einen Tarif und bleiben überwiegend Kranke zurück, können die Leistungsausgaben je Kopf über die Kalkulation steigen. Das ist etwas anderes als fehlender Neuzugang, und es kann offene wie geschlossene Tarife treffen. Weil § 204 VVG heute auch Kranken den Wechsel ermöglicht, bei Mehrleistungen notfalls mit einem Leistungsausschluss, ist dieses Risiko nach Einschätzung von Ferdinand Halm nicht mehr so bedrohlich wie früher. Wie stark der Effekt in der Praxis ist, wurde bisher nicht öffentlich untersucht.
  • Sehr kleine Kollektive. Ist die Zahl der Versicherten in einer Risikogruppe sehr klein, wirken sich Zufallsschwankungen stärker aus. Die Kalkulationsverordnung schreibt für solche Fälle einen Ausgleich vor, notfalls über Stütztarife. Das begrenzt Zufallseffekte, schließt tarifindividuelle Abweichungen aber nicht aus. Ein Tarif mit vielen Versicherten gilt deshalb als eher beitragsstabil.
  • Wenn die PKV schlicht zu teuer wird. Dann hilft kein Blick auf den Status, sondern nur die Prüfung der Alternativen: Was tun, wenn die PKV unbezahlbar wird?

Ist ein geschlossener Tarif ein Nachteil?

Nicht schon allein wegen der Eigenschaft „geschlossen“. Sterbe- und Abgangswahrscheinlichkeiten sind von vornherein Teil der Kalkulation. Endet ein Vertrag durch Tod oder Kündigung, verbleiben die Alterungsrückstellungen grundsätzlich beim Versicherer und werden für die übrigen Versicherten derselben Tarifstufe und Altersgruppe genutzt. Beim internen Tarifwechsel ist es anders: Hier nimmt der Versicherte seine Alterungsrückstellung mit.

Aus Sicht von Ferdinand Halm ist der Status „geschlossen“ kein negatives Qualitätsmerkmal. Ein langjährig geschlossener Tarif ist von den Zwängen des Neugeschäfts und vom Preiswettbewerb um Neukunden entkoppelt. Entscheidend für die Beitragsstabilität sind nach seiner Erfahrung die Qualität der ursprünglichen Kalkulation und das Management der Kapitalanlagen, nicht der Zuzug neuer Mitglieder. Dass mit der Unisex-Umstellung Ende 2012 alle Bisex-Tarife auf einen Schlag geschlossen wurden, ohne dass diese Tarife reihenweise unbezahlbar geworden wären, passt nach seiner Beobachtung in dieses Bild. In der Beratung begegnet uns das Argument der „Vergreisung“ häufig dann, wenn Versicherten ein neuer Tarif verkauft werden soll. Prüfen Sie in diesem Fall die Rechnung, nicht das Etikett.

Ihr Recht: Tarifwechsel nach § 204 VVG

§ 204 VVG gibt Ihnen einen Anspruch gegen Ihren Versicherer: Er muss Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz annehmen, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Was das bedeutet:

  • Die Alterungsrückstellung wird auf den neuen Tarif angerechnet und senkt dort die zu zahlende Prämie.
  • Für Leistungen, die nicht höher oder umfassender sind als bisher, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Nur für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Auf Mehrleistungen kann man verzichten.
  • Es gibt keinen neuen Vertrag und keine Kündigung. Der Schutz läuft ununterbrochen weiter, auch bei laufender Behandlung.
  • Auch geschlossene Tarife kommen als Zieltarif in Betracht. Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Vertriebsstatus. Die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands nennen ausdrücklich verkaufsoffene und andere, bestandsstarke Tarife.

Wie die Anrechnung der Alterungsrückstellung in Euro wirkt, zeigt ein Rechenbeispiel:

€ Beispielrechnung

Rechenbeispiel aus Unterlagen der AXA

Eintritt mit 30 Jahren, Beitrag mit 45 im bisherigen Tarif

300 Euro

Beitrag eines Neukunden mit 45 im selben Tarif

440 Euro

Monatlicher Gegenwert der Alterungsrückstellung

140 Euro

Neuzugangsprämie im Zieltarif für Eintrittsalter 45

360 Euro

Zahlbeitrag nach Anrechnung

220 Euro statt 300 Euro

Der Weg dorthin ist überschaubar. Die Grafik fasst die vier Schritte zusammen:

Die Grenzen: Der Wechsel aus der Bisex- in die Unisex-Welt ist nicht umkehrbar und kann den Zugang zum Standardtarif kosten. Leistungen, die Sie durch einen Tarifwechsel aufgeben, sind in der Regel endgültig verloren. Und ein leistungsschwacher Billigtarif bildet geringere Alterungsrückstellungen. Mehr dazu: Tarifwechsel nach § 204 VVG und PKV-Tarifwechsel.

Was ein Tarifwechsel bringen kann

„Lohnt sich das für mich überhaupt, und was verliere ich dabei an Leistung?“ Diese Frage beantwortet unsere Modellstudie zum internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Sie trennt das nutzbare Angebot, die wirklich akzeptable Option und die tatsächliche Umsetzung: Im Modell führen 92 von 100 Vorgängen zu mindestens einem nutzbaren Angebot, 82 zu einer akzeptablen Option und 75 zu einem umgesetzten Wechsel. Die mittlere Ersparnis der umgesetzten Modellwechsel liegt bei 122 Euro im Monat (Median), und sie wächst mit dem Lebensalter.

! Wichtiger Hinweis

Modellwerte, keine Kundendaten

Alle Zahlen der Studie sind synthetische Modellergebnisse, keine echten Kundendaten, kein Nachweis tatsächlicher Erfolgsquoten und kein Ersparnisversprechen für den Einzelfall. Alle Ergebnisse und die Methodik: Was bringt mir ein PKV-Tarifwechsel?

Bleiben die Beiträge im Alter bezahlbar?

Die meisten Anrufe nach einem Anpassungsschreiben drehen sich nicht um die kommenden zwölf Monate, sondern um die Frage, ob der Beitrag mit 70 noch zu zahlen ist. Drei Punkte gehen dabei häufig unter.

Es gibt eingebaute Entlastungen. Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und entfällt danach. Die daraus angesparten Mittel werden ab 65 zur Finanzierung von Beitragserhöhungen eingesetzt. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung einzusetzen. Das Krankentagegeld entfällt in der Regel mit dem Rentenbeginn. Zusätzliche Alterungsrückstellungen aus Überzinsen wirken ebenfalls ab 65.

Ein Beitragsentlastungstarif kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Ob sich ein solcher Baustein rechnet, hängt von Alter, Laufzeit und Steuersituation ab. Das ist eine Rechnung, keine Glaubensfrage, und sie gehört vor den Abschluss, nicht danach. Mehr dazu: Beitragsentlastung im Alter.

Die Struktur entscheidet, nicht der Preis. Wer in den billigsten verfügbaren Tarif wechselt, spart sofort und baut ab sofort geringere Alterungsrückstellungen auf, zahlt weniger in den gesetzlichen Zuschlag ein und erhält kleinere Zuführungen aus Überzinsen. Unsere Frage lautet deshalb nicht „Was ist am günstigsten?“, sondern „Welche Kombination hält Ihr Leistungsniveau und ist über zwanzig Jahre tragfähig?“. Mehr dazu: PKV im Rentenalter.

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? Häufige Fragen zu geschlossenen PKV-Tarifen

Wird mein Beitrag teurer, weil mein Tarif geschlossen ist?

Nicht allein deshalb. Nach Darstellung des PKV-Verbands hat die Zahl neuer Kunden prinzipiell keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung. Beiträge steigen, wenn Leistungsausgaben oder Lebenserwartung dauerhaft von der Kalkulation abweichen. Das kann offene wie geschlossene Tarife treffen.

Das Älterwerden der Versicherten ist über die Alterungsrückstellungen einkalkuliert. Eine Vergreisung im Sinne einer zwangsläufigen Beitragserhöhung durch die Alterung der Versicherten sieht das Kalkulationssystem nicht vor. Probleme können entstehen, wenn sich die Risikozusammensetzung eines Tarifs verändert oder das Kollektiv sehr klein wird.

Nein. Ein Wechsel ist nicht nötig, um einer „Vergreisung“ zu entgehen. Er kann sich lohnen, wenn ein anderer Tarif bei vergleichbarer Leistung günstiger ist. Das zeigt nur die individuelle Rechnung.

Innerhalb Ihres Versicherers grundsätzlich ja, wenn der Versicherungsschutz gleichartig ist. Ausgeschlossen ist der Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif.

Nicht für Leistungen, die nicht höher sind als bisher. Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen. Auf diese kann verzichtet werden.

Nein. Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG werden sie angerechnet und senken die Prämie im Zieltarif. Verloren gehen sie ganz oder teilweise bei Kündigung oder beim Wechsel zu einem anderen Versicherer.

Für eine Anpassung zum 1. Januar verschicken die Versicherer die Schreiben üblicherweise im November. Der Zeitpunkt kann je nach Bestand variieren.

Für Sie nichts. Wir werden aus den Verwaltungskostenanteilen der Versicherer vergütet und verkaufen selbst keine Versicherungen. Es entsteht keine Vertragsbindung. Neue Beihilfe-Mandate nehmen wir derzeit nicht an.

AUTOR: FERDINAND HALM

✓ Ferdinand Halm
PKV-Sachverständiger der hc consulting AG

Ferdinand Halm ist PKV-Sachverständiger der hc consulting AG und seit 1990 auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Als unabhängiger Berater vertritt er ausschließlich die Interessen der Versicherten. In mehr als drei Jahrzehnten hat er zahlreiche Mandanten bei Tarifwahl, Tarifwechsel nach § 204 VVG und Beitragsoptimierung begleitet. Die Stiftung Warentest Finanztest erwähnt die hc consulting AG zum PKV-Tarifwechsel als kostenlosen Anbieter.

Quellen

Inhaltsverzeichnis

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