© hc consulting AG 12.2025

Informationen zur privaten Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung orientieren sich nicht am Einkommen. Sie sind nach der Methode der nach Art der Lebensversicherung betriebenen privaten Krankenversicherung kalkuliert. Es werden Bedarfsbeiträge nach dem Risiko pflegebedürftig zu werden und dem Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung berechnet. In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es somit für jedes Eintrittsalter einen Beitrag, aber keine Trennung nach Geschlecht.

Der monatliche Beitrag für Neuzugänge ist abhängig vom Alter der versicherten Person; als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Das Datum der Einführung der privaten Pflegepflichtversicherung war der 01.01.1995. Im Gegensatz zum Umlageverfahren in der sozialen Pflegepflichtversicherung wird damit aus einem Teil der Beiträge eine Rückstellung für das im Alter steigende Pflegefallrisiko gebildet.

Um dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) zu genügen, mussten jedoch zusätzlich Umlageteile bei der Berechnung der zu zahlenden Beiträge mit eingerechnet werden. 

Diese Umlageteile ergeben sich aus den Mindereinnahmen an Beiträgen durch die Kappung auf den gesetzlichen Höchstbeitrag, die Ehegattenkappung, die Beitragsfreiheit der Kinder und die geforderte Geschlechtsunabhängigkeit der Beiträge.

Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter des Kunden vertreiben wir keine Versicherungen und sind so maximal unabhängig. Ein Teil der Beratung ist die Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel.

Stiftung Warentest Finanztest über die hc consulting AG und die zu 100 % kostenlose Beratung zur privaten Krankenversicherung

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Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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