Höchstsätze bleiben gleich, Beitragssatz GKV geht hoch

Angestellte mit einer privaten Krankenversicherung erhielten im Jahr 2021 einen maximalen Zuschuss zu ihrer PKV in Höhe von 384,58 EURO und zusätzlich maximal 73,77 EURO Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung. Weniger hat der Arbeitgeber nur dann als Zuschuss bezahlt, wenn die PKV-Beiträge unterhalb von 769,16 EURO und die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung unterhalb von 147,54 lagen. Bezahlt der Arbeitgeber mehr an Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, so gilt der das Maximum übersteigende Betrag als Einkommen, muss versteuert werden und es fallen Beiträge zur Sozialversicherung an, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht bereits überschritten wurden. Schöpft ein Angestellter den maximalen PKV/PPV-Zuschuss nicht voll aus, so schadet sich der Arbeitnehmer selbst. Insofern gilt es bei der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG für Angestellte nicht nur auf den günstigsten Tarif einer privaten Krankenversicherung abzustellen. Ein höherer PKV-Beitrag kann für Angestellte manchmal besser und günstiger sein. Man sollte hier mit spitzem Bleistift genau rechnen. Die PKV-Beitragsersparnis nach einem Tarifwechsel kann unter Umständen durch den kleineren Arbeitgeberzuschuss, das Finanzamt und von den kleineren Altersrückstellungen „aufgefressen“ werden.
Neue Werte der Sozialversicherung 2022
Berechnet wir der maximale Arbeitgeberzuschuss jeweils auf Basis der Bemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung bzw. auf Basis der einheitlichen Bemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Freiwillig PKV versicherte Angestellte können an diesen Zahlen ablesen, wieviel Beitrag sie fiktiv in einer gesetzlichen Krankenkasse GKV zahlen würden. Im Jahr 2021 sind das 916,70 EURO und mit den alten GKV-Beitragssätzen bleibt es in 2022 bei diesem Wert. Allerdings kündigt der Chef der Techniker Krankenkasse bereits eine Beitragserhöhung für 2022 von „gut 1 %“ an. Dann kostet eine GKV im Jahr 2022 knapp 1.000 EURO im Monat. Der maximale PKV AG-Zuschuss dürfte nach der Erhöhung des Beitragssatzes 2022 bei ca. 425,00 EURO plus hälftigem Pflegepflichtbeitrag liegen.
Dabei kann der GKV-Beitrag zu 100 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, der PKV-Beitrag zu etwa 80 %. Jeder PKV-Versicherte erhält einmal jährlich eine exakte Bescheinigung für das Finanzamt. Der PKV-Beitrag kann nicht voll beim Finanzamt geltend gemacht werden, weil die PKV-Versicherungsleistungen höher sind als die Leistungen der GKV.
Wir beraten unsere Kunden mit PKV bei diesen Versicherungen:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, LKH, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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