© hc consulting AG 02.2026

Mit dem Rechtsanwalt zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG?

Die Rechte der Versicherten der privaten Krankenversicherung zur PKV-Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel sind klar und eindeutig zu Gunsten der Kunden in § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Gesetze kann man aber nicht, wie etwa ein Kochrezept, einfach lesen und selbst umsetzen. Dafür gibt es aus guten Gründen Juristen bzw. Rechtsanwälte. Nur Rechtsanwälte dürfen eine Rechtsberatung erbringen. Der Versicherungsmakler darf das nicht. Was kann also ein Rechtsanwalt im günstigsten Fall für seinen Mandanten beim strittigen Tarifwechsel § 204 VVG innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung erreichen? Einfach gesagt kann der perfekte Anwalt im optimalen außergerichtlichen Verfahren oder auch vor Gericht alle Rechte seines Mandanten zur PKV vollständig durchsetzen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Durch den Rechtsanwalt des PKV-Versicherten wird die unwillige Versicherung gezwungen ihrem Versicherten alle erdenklichen Tarife mit allen entsprechenden Versicherungsbedingungen und unter Wahrung aller erworbenen Rechte (wie zum Beispiel unter Anrechnung aller Altersrückstellungen) anzubieten. Und was passiert dann? Kennt der Rechtsanwalt alle Tarife der PKV seines Mandanten? Kann der Rechtsanwalt die Liste der angeboten Tarifalternativen auf Vollständigkeit überprüfen und so abklären, ob der PKV-Kunde auch die „richtigen“ Angebote von seiner Versicherung erhalten hat? Erklärt der Rechtsanwalt seinem Mandanten dann die angebotenen PKV-Tarife mit allen Vor- und Nachteilen? Wir können uns das nicht so richtig vorstellen, die PKV-Tarifberatung gehört doch normalerweise nicht zur Kernkompetenz eines Anwalts. Zusätzlich stellt sich uns die Frage, wer am Ende die Gebühren des Juristen bezahlt.

Versicherungsmakler hc consulting AG

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir treuhänderischer Sachwalter der Interessen unserer Kunden (BGH IV ZR 190/83). Aus diesem Grund haben wir keine festen Verträge mit den privaten Krankenversicherungen. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV und verfügen über umfangreiche externe und interne Datenbanken zu den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Gezielte Anfragen an die PKV mit individuell ausgesuchten Tarifalternativen für jeden einzelnen Kunden zeichnen unsere Arbeit aus. Noch nie hat eine private KV einen von uns gezielt angefragten Tarif nicht berechnet. Gemäß den sogenannten Maklerusancen arbeiten wir immer zu 100 % kostenlos für unsere Kunden. Lesen Sie auch Finanztest Stiftung Warentest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG.

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterLKHMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;  Ausnahmen

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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