
Welchen Zuschuss erhalte ich im Falle der Arbeitslosigkeit (ALG I) zu den Beiträgen meiner privaten Krankenversicherung vom Arbeitsamt? Die Antwort ist nicht nur während der Corona-Krise wichtig. Es gibt gute Nachrichten. Vom Arbeitsamt erhält man als Zuschuss zur PKV weit mehr als vom Arbeitgeber, teilweise sogar den vollen PKV-Beitrag. In 2020 zahlt die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitslose mit ALG I einen maximalen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 588,90 EURO und zur privaten Pflegepflichtversicherung in Höhe von 114,30 EURO. Zur Erinnerung: Der „normale“ Arbeitgeber zahlt seinem Angestellten monatlich max. 363,28 EURO zur PKV und 77,34 EURO zur Pflegeversicherung als Arbeitgeberanteil. Zur Kurzarbeit und den PKV-Beiträgen finden Sie Infos hier.
Wie sieht es mit den PKV-Beiträgen bei ALG II (Hartz IV) aus?
Nach dem Ablauf der Leistungen des ALG I beginnt bekanntlich der Bezug des wenig geliebten ALG II oder Hartz IV. Unter Umständen empfiehlt sich dann der Wechsel in den Basistarif BTN der PKV. Stellt der Staat die Bedürftigkeit des individuellen Anspruchstellers fest, so muss die private Krankenversicherung einen Rabatt in Höhe von 50 % auf den Basistarif einräumen. Meist werden die anderen 50 % des Beitrages zum PKV-Basistarif dann vom Staat bzw. der zuständigen Gemeinde bezahlt. So wird es übrigens auch bei hilfsbedürftigen Rentnern in der PKV gehandhabt. Bei diesen Regelungen handelt es sich um die vorweggenommene Bürgerversicherung in der KV.
Sorgen um die Beiträge der PKV im Alter
In jedem Fall sollten die Sorgen über die Zukunft und die Beiträge der privaten Krankenversicherung heute und im Rentenalter in positive Energie umgewandelt werden. Im Gegensatz zu den GKV-Versicherten können PKV-Kunden den Beitrag ihrer Versicherung zum Großteil selber bestimmen. PKV-Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG sind die Zauberworte. Jeder PKV-Versicherte hat das Recht innerhalb seiner Versicherung in jeden Tarif zu wechseln und so seine Beiträge selbst zu gestalten. Einzig der sogenannte Tarifdschungel steht dem im Wege. Für einen freien Versicherungsmakler wie die hc consulting AG handelt es sich im positiven Sinne um eine Tarifvielfalt. Siehe auch die Stiftung Warentest Finanztest zur hc consulting AG und zur kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel. Diese PKVs ermöglichen ihren Versicherten eine kostenlose und externe Beratung:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, LKH, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa; Ausnahmen



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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