
Die privaten Krankenversicherungen PKV und die gesetzlichen Krankenkassen GKV bieten, per Gesetz so vorgeschrieben, einen in der Versicherungsleistung identischen Tarif zur Pflegepflichtversicherung an. In der PKV ist das für Selbstständige, Angestellte und Rentner der Tarif PVN und bei den Beamten der Tarif PVB. In der GKV wird der Beitrag der Pflegepflichtversicherung nach dem Einkommen berechnet und kostet für Menschen mit gutem Einkommen 150 EURO im Monat. Kaum zu glauben, aber wahr: Weil die PKV mit ihrer Variante der Pflegepflichtversicherung bei gleichen Versicherungsleistungen zusätzlich und im Gegensatz zur GKV auch noch Alterungsrückstellungen bildet, sind die Pflegeversicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherungen durchweg günstiger als die Beiträge der GKV. Ein Blick in die eigene PKV-Police genügt, kaum ein PKV-Kunde zahlt den GKV-Höchstbeitrag von 150 EURO für seine private Pflegepflichtversicherung. Die Beitragserhöhung im Tarif PVN der PKV zum 01.01.2019 lag an der gesetzlich vorgegebenen Erweiterung der Versicherungsleistungen um z.B. Demenzerkrankungen. Aus demselben Grund wurden auch die GKV-Pflegebeiträge teurer.
PKV-Versicherte zahlen einen höheren Beitrag als technisch erforderlich und legen das zu viel gezahlte Geld in Form von Altersrückstellungen zur Seite und können so die regelmäßig steigende Lebenserwartung finanzieren. Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung am 01. Januar 1995 sparen die PKV-Versicherten, um die durch das Älterwerden entstehenden Kosten auszugleichen. Wie in den Beiträgen der privaten Krankenversicherung zahlt sich die teilweise Finanzierung durch Kapital eben aus. Die GKV hat eine reine Umlagefinanzierung, die Versicherten der PKV können auf gut 260 Milliarden EURO zur Finanzierung ihrer Beiträge im Alter vertrauen. Übrigens: Vergleicht man die Beiträge der GKV versicherten Rentner mit denen der PKV, so gibt es nur eine ganz kleine Gruppe von privat Versicherten, die in der PKV im Alter mehr zahlen, als sie es vergleichbar in der GKV müssten. Allerdings wird die gesamte Berichterstattung durch diese Gruppe geprägt. Schlechte Nachrichten verkaufen sich besser als gute Nachrichten.
Mit der zu 100 % kostenlosen und vollumfänglichen Beratung der hc consulting AG zur PKV-Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG beweisen wir unseren Kunden täglich die oben dargestellte Beitragssituation, gerade auch im Alter.
Wer in der privaten Pflegeversicherung PVN-Leistungen beantragt, der wendet sich an Medicproof, den medizinischen Dienst der PKV. Im Jahr 2018 wurden durch Medicproof 206.777 Begutachtungsaufträge von PKV-Unternehmen durchgeführt, das sind 9,3 % mehr als in 2017. 46 % der Antragssteller forderten ein Erstgutachten an, das sind 3,0 % weniger als in 2017. Die restlichen Antragssteller bei Medicproof beantragten eine Um- bzw. Höherstufung der Leistungen. Hierbei lag die Ablehnungsquote in 2018 bei 5,8 % nach 6,4 % im Vorjahr. Die mit der Prüfung von Pflegefällen der gesetzlich Versicherten beauftragten medizinischen Dienste der GKV (MDK) lehnten 10 % der Leistungsanträge von GKV-Versicherten ab.




Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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