
Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter oder in der Rente unterscheiden sich grundsätzlich nicht von PKV-Tarifen in jungen Jahren oder während des Erwerbslebens. Auch im Alter besteht durch die verbrieften Rechte aus der Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG das Recht in jeden Tarif zu wechseln. PKV-Kunden mit unisex-Tarifen können jedoch nur innerhalb der unisex-Tarife wechseln, Versicherte aus den Neuzugangsjahren 2009 bis 2012 können nur innerhalb dieser Tarif-Gruppe und in die unisex-Tarife wechseln. Aus einem bisex-Tarif (vor 2009) kann man in jeden Tarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln.
PKV-Tarife haben unterschiedliche Versicherungsleistungen. Es ist auf den ersten Blick geradezu widersinnig, im Alter in Tarife mit einer „schlechteren“ Erstattung zu wechseln. Falls das aus finanziellen Überlegungen dennoch in Betracht gezogen wird, kommt es darauf an, vor dem Tarifwechsel alle Informationen und die entsprechenden Auswirkungen des neuen Tarifs zu kennen und zu verstehen. Ist man mit allen Informationen und Erläuterungen bewaffnet, so kann ein Tarifwechsel im Alter in jeden Tarif erfolgen. Ein Wechsel zurück in einen besseren PKV-Tarif im Alter ist wegen der oft erforderlichen Gesundheitsprüfung kaum mehr möglich.
Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.
Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig.
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Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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