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PKV-Tarifwechsel § 204 VVG auf wikipedia.de

Auf wikipedia.de wird über den kostenlosen PKV-Tarifwechsel berichtet. Grundlage sind die sogenannten Maklerusancen.

Der Tarifwechsel gem. § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Anspruch des Versicherungsnehmers gegenüber seiner privaten Krankenvollversicherung auf einen Wechsel in alle gleichartigen Tarife unter Erhalt aller erworbenen Rechte wie z.B. den Altersrückstellungen. Enthält der Zieltarif höhere Versicherungsleistungen als der alte Tarif, so kann die PKV für die Differenzleistung eine Risikoprüfung durchführen. Aber nur für die Mehrleistung.

Motiv für einen Tarifwechsel kann

  • der Wunsch nach einem höheren Versicherungsschutz sein, oder
  • der Wunsch nach geringeren Beiträgen sein.

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG bezieht sich auf den Wechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer kann einen Wechsel in jeden Tarif seiner PKV erzwingen. Kommen im neuen Tarif bisher nicht versicherte Leistungen hinzu, so können diese durch die Beantwortung von Gesundheitsfragen problemlos hinzuversichert werden. Ist der Gesundheitszustand „schlecht“, kann die Mehrleistung mit einem Risikozuschlag erkauft werden. Alternativ hat der Versicherte das Wahlrecht, den Risikozuschlag abzulehnen und stattdessen einen sogenannten Mehrleistungsausschluss oder eine Mehrleistungsvereinbarung mit seiner PKV zu vereinbaren. Das ist ein wichtiges Recht für den Versicherten, eine Mehrleistungsvereinbarung ist häufig sinnvoll. Die Versicherungen bieten diese Variante in der Regel nicht an. Schadensachbearbeiter haben bei solchen Hybridtarifen mehr Arbeit zu leisten.

Standard- und Basistarif spielen mit wenigen Versicherten zu Recht eine untergeordnete Rolle.

Praxis des Tarifwechsels

Zum 01.01.2016 haben sich die meisten privaten Versicherungen auf die Leitlinien zum kundenorientierten Tarifwechsel verständigt. An der Bearbeitung durch die Versicherungen hat sich dadurch nicht viel geändert. Teilweise müssen Fragebögen vom Versicherungsnehmer ausgefüllt werden. Das kann in die Irre führen. Ohne Hilfe geht es nicht.

Eine Beratung zum Tarifwechsel wird gegen Honorar oder kostenlos angeboten.

Wikipedia zum PKV-Tarifwechsel

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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