Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen (BAP) in der privaten Krankenversicherung unterliegen der Überprüfung durch einen unabhängigen Treuhänder der BaFin, der PKV-Kalkulationsverordnung und müssen durch sogenannte auslösende Faktoren (AF) angestoßen werden. Die auslösenden Faktoren sind grundsätzlich AF Schaden für Versicherungsleistungen, und AF Sterblichkeit/Lebenserwartung. Ebenso spielen die Höhe der Zinsen für die Altersrückstellungen, die Stornowahrscheinlichkeit und die Kosten eine Rolle.
Leider Gottes spielt die Entwicklung der Lebenserwartung in den letzten Jahren kaum eine große Rolle. Laut BaFin gibt es bei den PKV-Sterbetafeln 2018 und 2017 kaum Veränderungen. Auf der einen Seite steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung wegen dem auslösenden Faktor Sterblichkeit deshalb nicht oder nur gering an, auf der anderen Seite verlängert sich unsere Lebenserwartung aber auch nicht oder nur ein bisschen. In jedem Fall ist unsere Lebenserwartung nicht gesunken. Die Lebenserwartung von PKV-Kunden ist übrigens höher als die von GKV-Versicherten.
Damit es durch den auslösenden Faktor Sterblichkeit zu einer Beitragserhöhung kommt, müssen die Kosten, je nach Tarif um 5 % oder um 10 % steigen. Gehen die Kosten durch eine höhere Lebenserwartung beispielsweise um 4,9 % oder um 9,9 % nach oben, so kann es nach der derzeitigen Regelung nicht zu einer Beitragserhöhung kommen. Das gilt natürlich auch für die anderen auslösenden Faktoren. Steigen die Kosten in einem oder mehreren AF mehrere Jahre hintereinander unter dieser Grenze an, kommt es nicht zu Beitragsanpassungen. Dieser Umstand führt zu den unbeliebten sprunghaften Beitragsanpassungen in der PKV. Nach mehreren Jahren ohne Beitragserhöhungen kommt ein Sprung bei den Beiträgen von z.B. 30 %. Das führt zu großer Verunsicherung. Viele Versicherte erinnern sich nicht an Jahre ohne BAP und rechnen sich die letzte BAP für jedes Jahr bis zur Rente aus.
Im Schnitt lagen die PKV-Beitragserhöhungen in den letzten 10 Jahren über alle Versicherungen und alle Tarife bei 3,0 %, die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen GKV kletterten im gleichen Zeitraum um 3,2 % p.a. Dieser Umstand wird beim PKV-Bashing oft vergessen oder verschwiegen.
PKV Strerbetafel 2017 und 2018
© hc consulting AG 11.2025
PKV-Tarifwechsel News
PKV Beitragserhöhung 2018, 2019 und die Lebenserwartung
Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen (BAP) in der privaten Krankenversicherung unterliegen der Überprüfung durch einen unabhängigen Treuhänder der BaFin, der PKV-Kalkulationsverordnung und müssen durch sogenannte auslösende Faktoren (AF) angestoßen werden. Die auslösenden Faktoren sind grundsätzlich AF Schaden für Versicherungsleistungen, und AF Sterblichkeit/Lebenserwartung. Ebenso spielen die Höhe der Zinsen für die Altersrückstellungen, die Stornowahrscheinlichkeit und die Kosten eine Rolle.
Leider Gottes spielt die Entwicklung der Lebenserwartung in den letzten Jahren kaum eine große Rolle. Laut BaFin gibt es bei den PKV-Sterbetafeln 2018 und 2017 kaum Veränderungen. Auf der einen Seite steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung wegen dem auslösenden Faktor Sterblichkeit deshalb nicht oder nur gering an, auf der anderen Seite verlängert sich unsere Lebenserwartung aber auch nicht oder nur ein bisschen. In jedem Fall ist unsere Lebenserwartung nicht gesunken. Die Lebenserwartung von PKV-Kunden ist übrigens höher als die von GKV-Versicherten.
Damit es durch den auslösenden Faktor Sterblichkeit zu einer Beitragserhöhung kommt, müssen die Kosten, je nach Tarif um 5 % oder um 10 % steigen. Gehen die Kosten durch eine höhere Lebenserwartung beispielsweise um 4,9 % oder um 9,9 % nach oben, so kann es nach der derzeitigen Regelung nicht zu einer Beitragserhöhung kommen. Das gilt natürlich auch für die anderen auslösenden Faktoren. Steigen die Kosten in einem oder mehreren AF mehrere Jahre hintereinander unter dieser Grenze an, kommt es nicht zu Beitragsanpassungen. Dieser Umstand führt zu den unbeliebten sprunghaften Beitragsanpassungen in der PKV. Nach mehreren Jahren ohne Beitragserhöhungen kommt ein Sprung bei den Beiträgen von z.B. 30 %. Das führt zu großer Verunsicherung. Viele Versicherte erinnern sich nicht an Jahre ohne BAP und rechnen sich die letzte BAP für jedes Jahr bis zur Rente aus.
Im Schnitt lagen die PKV-Beitragserhöhungen in den letzten 10 Jahren über alle Versicherungen und alle Tarife bei 3,0 %, die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen GKV kletterten im gleichen Zeitraum um 3,2 % p.a. Dieser Umstand wird beim PKV-Bashing oft vergessen oder verschwiegen.
PKV Strerbetafel 2017 und 2018



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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