Die private Krankenversicherung (PKV) leistet unbegrenzt in ganz Europa (EU) und der Schweiz. Teilweise gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bei außereuropäischen Auslandsaufenthalten empfehlen wir eine preiswerte Reisekrankenversicherung zusätzlich zur PKV abzuschließen. Bei Reisen innerhalb Europas muss der PKV-Kunde nichts beachten, der gewohnte PKV-Versicherungsschutz gilt unbegrenzt.
Anders ist das unter Umständen bei einem Umzug ins europäische Ausland. Bislang gab es keinen einheitlichen, europaweit gültigen Versicherungsnachweis wie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), das Formular S1 (früher: E 106). Die Vorlage einer deutschen PKV-Versicherungspolice wurde im Ausland oft nicht ohne weiteres akzeptiert. Auch eine teure Übersetzung hat meist nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.
Jetzt hat der PKV-Verband gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein englischsprachiges Formular zum Nachweis einer in Deutschland bestehenden privaten Krankenversicherung entwickelt. Dieser Versicherungsnachweis sollte etwa Studenten oder Deutschen mit Wohnsitz im europäischen Ausland eine große Hilfe sein.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
Christophstraße 15, 50670 Köln | Telefon: 0221 37991961 I E-Mail: