© hc consulting AG 02.2026

Sind Unisex-Tarife beim Tarifwechsel § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung doch die bessere Wahl?

Bislang gilt die Regel: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG bietet ein alter und verkaufsgeschlossener bisex-Tarif die günstigeren Beiträge, die bessere Nachhaltigkeit mit mehr zukünftigen Wechseloptionen und dem Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif STN. Vor einem Wechsel in einen unisex-Tarif muss der Versicherungsmakler über alle erdenklichen Folgen aufklären und sozusagen eine Warnung aussprechen. Da keine eindeutigen Antworten möglich sind, gilt es hier wirklich alle Eventualitäten der Reihe nach durchzuprüfen und in der Zusammenarbeit von Versichertem und PKV-Makler zu diskutieren. hc consulting AG beobachtet die Beitragsentwicklung von PKV-Tarifen dieser Versicherungen seit Jahrzehnten:

Allianz, ARAG, AXABarmeniaBBKK, GeneraliContinentaleDBVDeutscher Ring, DKVGothaer, HallescheHanse Merkur, InterLKHMünchener VereinR+VSignal IdunaSDKUKV, uniVersa;  Ausnahmen

Im Laufe der Jahre zeichnet sich aus unserer Sicht immer mehr ab, dass trotz der Nachteile der unisex-Tarife jetzt ein Wechsel in genau diese Tarife geprüft und ins Auge gefasst werden kann. Grundsätzlich ist der gute alte bisex-Tarif immer noch vorzuziehen und bei eindeutigen Prüfergebnissen immer noch die erste Wahl. Erstaunlicherweise sind unisex-Tarife teilweise auch für männliche PKV-Kunden eine günstigere Option geworden. Dabei sollte doch wegen der geschlechtsneutralen Beitragskalkulation der unisex-Tarife das gerade nicht möglich sein. So sind die Kosten für Geburten, Schwangerschaften und die längere Lebenserwartung von Frauen in den unisex-Tarifen auf die Beiträge von Männern und Frauen verteilt, in den bisex-Tarifen zahlen die Frauen diese Kosten alleine. Vielleicht hängt die von uns beobachtete Beitragsentwicklung auch damit zusammen, dass die allermeisten PKV-Versicherten Männer sind, also ein unisex-Tarif am Ende doch ein Tarif für Männer ist.

Beitragserhöhungen sind immer ein Trigger für einen PKV-Tarifwechsel und gleichzeitig ein Ärgernis für die PKV-Kunden. Ein Tarifwechsel ist das ganze Jahr über und somit unabhängig von Fristen möglich. Im Tarif- und Paragraphendschungel der privaten Krankenversicherung benötigt der Versicherte einen Berater mit langfristiger Perspektive.

Wir beraten Sie vollumfänglich und berücksichtigen schon heute selbstverständlich auch die Entwicklung Ihres PKV-Tarifs mit einem möglichen weiteren Tarifwechsel in der Zukunft. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir keine festen Verträge mit den Versicherungen und vertreten die Interessen unserer Kunden gegenüber der PKV.

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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