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UKV Beitragserhöhung 01.01.2021

Zum 01.01.2021 ist bei der UKV private Krankenversicherung mit einer Beitragsanpassung oder Beitragserhöhung zu rechnen. Eine PKV-Tarifoptimierung mit Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist unabhängig von Beitragserhöhungen jederzeit möglich und sollte alle paar Jahre systematisch überprüft werden. Diese Tarife sind (voraussichtlich) betroffen:

VA 100, VA 130 (Frauen), VA 140, VA 150, VS 110, VS 120 (Frauen), VS 130, VN 100, VM 120, VM 200, VM 240 (Frauen), GC GesundheitCOMFORT 300 (Männer), GesundheitCOMFORT 900, Zahn 1, Zahn 2, Zahn 3, CompactPrivat Start 250 (Frauen), CompactPrivat Start 900, CompactPRIVAT Optimal 250 (Frauen), GesundheitPRIVAT 300 (Männer), GesundheitPRIVAT 750 (Männer)

Wie stark die Beiträge in den oben genannten Tarifen im Jahr 2021 ansteigen, ist noch nicht bekannt. Abgesehen von UKV-Beitragserhöhungen kann eine PKV-Tarifoptimierung mit einem eventuellen Tarifwechsel gem. § 204 VVG jederzeit und ohne Fristen durchgeführt werden. Das ergibt sich alleine schon aus der Höhe der laufenden KV-Beiträge. Zur kostenlosen Beratung der hc consulting AG finden Sie auch Informationen bei Stiftung Warentest Finanztest auf test.de. Beim Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung bleiben alle erworbenen und wertvollen Rechte wie die wichtigen Altersrückstellungen komplett erhalten. Ein Wechsel zu einer anderen PKV ist dagegen nicht zu empfehlen.

Die Initiative zum Tarifwechsel muss immer vom Versicherten ausgehen. Mit dem Schreiben zur Beitragsanpassung erhalten Versicherte ab 55 Jahren Standardvorschläge zum Tarifwechsel. Diese sind aber aus verschiedenen Gründen meist nicht zu gebrauchen. So fallen der Standardtarif, der Basistarif und der meistverkaufte Unisex-Tarif durch die Prüfung. Zu Gunsten der UKV kann angeführt werden, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu diesen unsinnigen Vorschlägen führt. Allerdings sind schon einige PKV-Kunden dem Vorschlag zum Wechsel in einen Unisex-Tarif gefolgt und haben sich so wichtige Optionen für die Zukunft verbaut.

Gemeinsam mit der BBKK Bayrische Beamtenkrankenkasse aus München gehört die UKV zu den großen privaten Krankenversicherungen. Versicherte der UKV sollten sich nach einer entsprechenden Versicherungszeit innerhalb der UKV und bei auch nur etwas überdurchschnittlichen Bezügen im Rentenalter (alle Einkommensarten) keine Sorge über die Höhe der Beiträge machen. Wir stellen eine imaginäre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse GKV in Relation zu den aktuellen und zukünftigen UKV PKV-Beiträgen und sorgen so für Klarheit und Sicherheit bei unseren Kunden.

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Autor: Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.

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