
Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler können wir leider nicht alle Versicherten der privaten Krankenversicherung zu einer PKV-Tarifoptimierung mit einem Tarifwechsel gem. § 204 VVG beraten. Einige private Krankenversicherungen lassen das gar nicht zu, einige PKVs lassen einen freien Makler nicht bei allen Versicherten zu. Warum ist das so?
Als Versicherungsmakler stehen wir rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmers und müssen (und wollen) dessen Interessen gegenüber der privaten Krankenversicherung vertreten. Dabei haben wir keine festen Verträge mit der jeweiligen PKV. Eine Versicherung kann selbstständig entscheiden, ob sie es ihren Kunden ermöglicht, einen freien Versicherungsmakler einzuschalten. Oder ob die Versicherungen bei bestimmten Kundengruppen Versicherungsmakler nicht zulässt und wiederum bei anderen Versichertengruppen die externe Beratung ermöglicht. Grundsätzlich sind der PKV die weisungsgebundenen Versicherungsvertreter lieber. Die vertreten ja die Versicherung und nicht den Kunden. Uns kann folglich keine Nähe zu den Versicherungen unterstellt werden.
Freie Versicherungsmakler mit einer in Dokumenten erwähnten eigenen Berufsordnung gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahr 1642. Honorarberatung ist übrigens erst seit 01.01.2004 erlaubt und macht in der privaten Vollversicherung wegen des Fehlens von PKV-Nettotarifen keinen Sinn.
Kunden dieser PKVs können wir grundsätzlich nicht beraten:
Alte Oldenburger, Debeka, HUK-Coburg, DEVK, LVM, ottonova, Württembergische, Würzburger
Kostenlose PKV-Beratung möglich bei:
Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BBKK, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, LKH, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa
Kunden dieser PKVs können wir in Ausnahmefällen leider nicht beraten:
Generali (DVAG-Kunden), Allianz (Gruppenverträge, Ärzte) und UKV/BBKK (Sammelinkasso) sowie Einzelfälle.
Wie geht die hc consulting AG vor, wenn eine kostenlose Beratung zur privaten Krankenversicherung und somit auch zum PKV-Tarifwechsel § 204 VVG nicht möglich ist?
Wenn Ihre PKV sich dazu entschlossen hat, Ihnen keinen kostenlosen Zugang zu einem externen Berater wie der hc consulting AG anzubieten, dann können wir Sie nicht beraten. Wir bedauern das. Wir bieten dann auch keine Beratung gegen ein Honorar an. Auf unserer Website finden Sie auf mehr als 2.000 Seiten aktuelle Antworten zu allen Fragen rund um den Tarifwechsel und die PKV. Individuell und persönlich, inklusive Haftung für unsere Auskünfte, können wir nur unsere Kunden beraten.
Ohne die entsprechende Maklervollmacht von unseren Kunden können wir alleine schon aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Eine Beratung erhalten nur unsere Kunden.
Wir verkaufen keine Versicherungen.



Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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