
Einen Höchstbeitrag der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es nur im Basistarif (BTN) und im Standardtarif (STN). Der PKV-Höchstbeitrag in diesen beiden Tarifen ist gleich mit dem jeweils aktuellen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Insofern profitieren die PKV-Versicherten vom Bundeszuschuss zur GKV.
Alle anderen Tarife der privaten Krankenversicherung haben keinen Höchstbeitrag und können theoretisch unbegrenzt teuer werden. Durch das Recht auf Tarifoptimierung mit dem PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG spielen der Basis- und Standardtarif bei KV-Höchstbeiträgen praktisch aber keine Rolle. Fast immer findet sich ein besserer Tarif mit einem Beitrag weit unter dem PKV-Höchstbeitrag und mit besseren Versicherungsleistungen als in den Tarifen BTN und STN.
Wir kennen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer PKV und stehen rechtlich auf Ihrer Seite.
Die hc consulting AG hat sich ausschließlich auf die Beratung und Betreuung zu bereits bestehenden privaten Krankenversicherungen spezialisiert. Zusätzlich zu unserer Rolle als Interessenvertreter der Kunden verzichten wir bewusst auf den Vertrieb von Versicherungen und sind so maximal unabhängig.
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Autor: Ferdinand Halm
PKV Sachverständiger
Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV‑Strukturen, Tarife und typische Fallstricke – mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.
Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse – unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) – aufgegriffen.
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