© hc consulting AG 03.2024

PKV-Tarife und GKV-Bundeszuschuss

Die Sozialtarife BTN und STN der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Bestandteile einer Bürgerversicherung. Der Basistarif und der Standardtarif bieten den PKV-Kunden einen Preisdeckel, vergleichbar mit dem Gas- oder Strompreisdeckel. Allerdings gilt der PKV-Preisdeckel für immer und ist gesetzlich und deshalb auch vertraglich zugesichert.

Die Beiträge der PKV-Tarife werden nach den tatsächlichen Kosten berechnet. Nur mit einer Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG können PKV-Versicherte ihren Beitrag beeinflussen. Ab dem Alter von 55 Jahren gibt es kein Zurück mehr in die gesetzliche Krankenkasse GKV, der Wechsel von einer PKV in eine andere PKV ist u.E. ein Fehler.

In der GKV sind die Beiträge politisch gesteuert, die Ausgaben dagegen lassen sich nur sehr schwer kontrollieren. GKV-Kunden sollen schließlich auch eine anständige Gesundheitsversorgung erhalten. Zur Kontrolle gibt es den Bundeszuschuss für die GKV. Da die Beitragseinnahmen der GKV nicht kostendeckend sind und die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können (alle Sozialabgaben sollen zusammen max. 40 % betragen), bezahlt der Bund jedes Jahr Milliarden aus den Steuergeldern an die GKV. Dieser Bundeszuschuss prägt den Höchstbeitrag der GKV maßgeblich. Mit den Tarifen BTN und STN der PKV verfügen die PKV-Kunden über einen Tarif mit Beitragsdeckel auf der Höhe des jeweils gültigen GKV-Maximalbeitrages. Alle anderen Tarife der PKV können beliebig teuer werden.

So profitieren die Versicherten der privaten Krankenversicherung vom GKV-Bundeszuschuss.

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