Allianz 2810 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz 2810 AW im Detail
Der Allianz 2810 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt ohne Selbstbehalt, was eine vollständige Kostendeckung im Versicherungsjahr bedeutet. Der Tarif kombiniert ambulante Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, stationäre Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz mit Privatarztbehandlung, und solide Zahnleistungen: 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz. Psychotherapie ist mit bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr eingeschlossen, ebenso 260 EUR für Sehhilfen alle 24 Monate und ein differenzierter Hilfsmittelkatalog.
Als geschlossener, älterer Tarif profitiert der 2810 AW nicht mehr von Neuzugängen, weshalb seine Risikogemeinschaft demografisch älter wird und Beitragserhöhungen schärfer ausfallen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer Allianz bietet häufig die Gelegenheit, von einem jüngeren, offenen Tarif mit stabilerer Beitragsentwicklung zu profitieren; in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige Leistungen bewahrt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Allianz PKV-Tarif-Optionen zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




