Allianz 2810 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz 2810 NW im Detail
Der Allianz 2810 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit vollständiger Kostendeckung durch seinen Selbstbehalt von 0 Euro. Versicherte profitieren von ambulanten Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, stationärer Versorgung bis zum 3,5-fachen Satz und einer großzügigen Zahnerstattung von 75 Prozent. Hinzu kommen 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 260 Euro innerhalb von 24 Monaten und Naturheilverfahren nach bewährten Methoden.
Das Merkmal der geschlossenen Tarifkonstruktion bedeutet zwar, dass Neukunden keinen Zugang mehr haben, doch Bestandsversicherte der Allianz können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG gezielt prüfen, ob dieser Tarif ihre aktuellen Anforderungen optimal erfüllt. Die stationäre Doppelzimmer-Versorgung mit Chefarztbehandlung positioniert den 2810 NW im gehobenen Segment; besonders die gebündelte Zahndeckung (100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz, 75% Kieferorthopädie) spricht für Patienten mit höherem Zahnbehandlungsbedarf.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und bewertet, ob der Allianz PKV-Tarif 2810 NW in Ihrem Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll und ausreichend leistungsstark ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




