Allianz 760, 780, 751 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz 760, 780, 751 AW im Überblick
Der Allianz 760, 780, 751 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch eine Premium-Ausstattung ohne Selbstbehalt auszeichnet. Die ambulante Versorgung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung ebenfalls mit Erstattung über Höchstsatz. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 75% ab. 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 410 Euro für Sehhilfen alle 24 Monate und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif richtet sich diese Lösung an bestehende Versicherte, deren Risikogemeinschaft naturgemäß schrumpft und deren Beitragsentwicklung sich verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder neueren Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen zu sinkenden Beiträgen führen und Altersrückstellungen häufig vollständig übernehmen. Ob solche Optimierungspotenziale bestehen, hängt stets von der individuellen Situation ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Allianz PKV-Tarif mit besseren Bedingungen für Sie verfügbar ist.
Basismerkmale
760: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
760: 410,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
760: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
760: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
760: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
760: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
760: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
780: Privatarztbehandlung.
780: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
780: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
751: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
751: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten.
751: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
751: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




