Allianz 760E, 722, 750 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz 760E, 722, 750 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Allianz 760E, 722, 750 AW verbindet eine klassische Bauweise aus der Alten Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen: Selbstbehalt Null Euro, GOÄ-Erstattung über Höchstsätze in der ambulanten Versorgung, 80 Prozent Zahnersatz, 100 Prozent Zahnbehandlung und umfassende Zusatzleistungen wie Sehhilfen (410 Euro) und Naturheilverfahren. Die stationäre Versorgung erfolgt über Regel- und Belegarztleistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz.
Als geschlossener Tarif wächst die Versichertengemeinschaft nicht mehr, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz kann in vielen Fällen eine Lösung bieten: Die Altersrückstellungen bleiben häufig erhalten, und Versicherte finden oft zu besseren Beiträgen Tarife mit gleichwertigen Leistungen. Der Umfang der Übernahme von Altersrückstellungen und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung hängen vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Allianz PKV-Tarif für Sie infrage kommt.
Basismerkmale
760E: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
760E: 410,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
760E: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
760E: Hörhilfen, Sprechgerät, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Bruchband, Einlagen, Strümpfe, Binden.
760E: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
760E: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
760E: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
722: Regel- und Belegarztleistungen.
722: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
722: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
750: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
750: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Inlays werden zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten.
750: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr.
750: Ab 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




