Allianz 760E, 780E, 750 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz 760E, 780E, 750 AW im Überblick
Der Allianz 760E, 780E, 750 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit besonders umfassenden Leistungen und vollständiger Kostenerstattung im Kernbereich: kein Selbstbehalt, Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung, Einbettzimmer mit Privatarzt, 100 Prozent Zahnbehandlung und 80 Prozent Zahnersatz, Sehhilfen bis 410 Euro alle zwei Jahre sowie umfassende Hilfsmittelerstattung.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Allianz-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu ausgeprägteren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Gleichwohl bietet ein Wechsel in einen optimierten Allianz-Tarif häufig auch unter kostengünstigeren Bedingungen vergleichbare oder bessere Leistungen.
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Basismerkmale
760E: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
760E: 410,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
760E: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
760E: Hörhilfen, Sprechgerät, Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Bruchband, Einlagen, Strümpfe, Binden.
760E: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
760E: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
760E: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
780E: Privatarztbehandlung.
780E: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
780E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
750: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
750: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Inlays werden zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten.
750: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr.
750: Ab 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




