Allianz AktiMed Best S AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz AktiMed Best S AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AktiMed Best S AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG verbindet hochwertige medizinische Leistungen mit attraktiven Eckdaten: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten, Privatarztbehandlung und 85 Prozent Zahnersatz machen diesen Tarif besonders für Versicherte mit hohem Leistungsanspruch interessant. Als Tarif der alten Welt steht er zwar nicht mehr für externe Neukunden offen, bleibt aber für bestehende Versicherte desselben Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG relevant.
Trotz seiner attraktiven Leistungspalette profitiert die Allianz als etablierter Versicherer von stabilen Kollektivstrukturen. Bei einem Selbstbehalt von 3.500 Euro pro Versicherungsjahr bringt dieser Tarif die typischen Kostendynamiken eines älteren Tarifs mit sich. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Allianz-Tarif kann in vielen Fällen erhebliche Prämienersparnisse erzielen, während gleichwertige oder in manchen Bereichen sogar bessere Leistungen verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet die Chancen eines Wechsels gezielt für Ihre Situation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm untersucht den Allianz PKV-Tarif und zeigt auf, ob ein optimierter Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 600,-EUR pro Perücke
- 2.000,-EUR pro Hörhilfe.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle
- weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen.
Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr oder bei Unfall zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




