Allianz AktiMed Best S NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz AktiMed Best S (Neue Welt) im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AktiMed Best S der Allianz gehört zur Neuen Welt und positioniert sich als Premium-Versorgung mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Der Tarif zeichnet sich durch eine ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus und gleiche Leistungen im stationären Bereich aus. Mit einem Selbstbehalt von 3.500 Euro jährlich und einer Zahnersatz-Kostenübernahme von 85 Prozent bietet er eine solide Absicherung für Versicherte, die volle ärztliche Flexibilität und gehobene Unterbringung bevorzugen.
Obwohl der AktiMed Best S geschlossen ist, können bestehende Allianz-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das ist besonders relevant, da geschlossene Tarife mit schrumpfender Versichertengemeinschaft oft mit stärkeren Beitragssteigerungen rechnen müssen als offene Kollektive. Ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder günstigeren Prämien wird in vielen Fällen durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Altersrückstellungen ermöglicht, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Allianz PKV-Tarif stecken und welche anderen Tarife innerhalb der Allianz für Sie vorteilhaft sein könnten.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 600,-EUR pro Perücke
- 2.000,-EUR pro Hörhilfe.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle
- weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen.
Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr oder bei Unfall zu 85% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




