Allianz AMP100U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz AMP100U im Überblick
Der Allianz AMP100U ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt, der für Versicherte ohne Selbstbehalt im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich aufgebaut wurde. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen in der Arztpraxis und bis zum 5-fachen bei Privatarztbehandlung im Krankenhaus bietet dieser Tarif eine großzügige Erstattung für medizinische Leistungen. Die zahnärztliche Behandlung wird zu 100% erstattet, während Zahnersatz mit 75% bezuschusst wird, ergänzt durch Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr. Die Psychotherapie umfasst 50 Sitzungen pro Jahr, und der Hilfsmittelkatalog ist offen, sodass notwendige Leistungen umfassend abgedeckt sind.
Als geschlossener Tarif nimmt der AMP100U keine neuen, externen Kunden mehr auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft trägt tendenziell zu erhöhten Beitragssteigerungen bei, weshalb viele Versicherte diesen Tarif im Rahmen einer Optimierung genauer betrachten sollten. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu besseren Beitragsbedingungen führen, ohne dass gleichwertige oder teilweise sogar bessere Leistungen aufgegeben werden müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel aus dem Allianz PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Optimierungspotenziale für Sie persönlich bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 500,-EUR pro Perücke
- 1.500,-EUR pro Hörhilfe und 3.500,-EUR für BAHA-Hörhilfen
- 2.000,-EUR für orthopädische Schuhe pro Versicherungsjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle
- weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen.
Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Erstattet werden Impfungen
- gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- gegen Hepatitis-B.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
- bis zum 5-fachen Satz für Privatarztbehandlung
- bis zum 3,5-fachen Satz für Belegarztbehandlung
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers)
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen.




