Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100 im Detail
Die Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100 sind offene Unisex-Tarife der neuen Welt ohne Selbstbehalt und mit erweiterten Leistungsmerkmalen. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer ab und bietet mit GSZ100 eine umfassende Zahnversorgung: 100 % für Zahnbehandlung, 100 % für Zahnersatz bis zu jährlichen Obergrenzen (1.000 EUR im 1. Jahr, 4.000 EUR in drei Jahren) und Kieferorthopädie bis 21 Jahre ohne Altersgrenze bei Unfall.
Besondere Stärken liegen in der offenen Aufnahme von Neukunden und der stabilen Altersstruktur der Risikogemeinschaft. Zusätzliche Leistungen umfassen bis zu 1.000 EUR für Sehhilfen alle 36 Monate, einen offenen Hilfsmittelkatalog mit Hörbrillen bis 6.000 EUR, Psychotherapie ambulant und stationär, alternative Medizin (Naturheilverfahren nach Hufeland), Vorsorgeleistungen (bis 400 EUR jährlich für Gesundheitskurse) und professionelle Zahnreinigung. Bei Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen entfällt die Beitragsrückerstattung.
Ein Tarifwechsel über §204 VVG innerhalb der Allianz ist häufig auch bei diesem modernen Tarif sinnvoll, wenn die aktuellen Leistungen die Anforderungen übersteigen oder die Prämie optimiert werden soll. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob ein anderer Allianz PKV-Tarif bessere Konditionen für Ihre Situation bietet.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70+GSZ100: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet.
GSZ100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




