Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75 im Detail
Der Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt. Das Leistungsprofil kombiniert GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, Zahnersatz zu 75 Prozent, ambulante Psychotherapie, Sehhilfen bis 1.000 Euro alle 36 Monate sowie umfangreiche Hilfsmittelerstattung (z.B. Hörhilfen bis 6.000 Euro für BAHA-Geräte). Der Zahnbestandteil GSZ75 erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 75 Prozent, mit jährlichen Obergrenzen von 1.000 bis 2.000 Euro über drei Kalenderjahre.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Versicherten des gleichen Versicherers die Möglichkeit, zu einem optimierteren Tarif zu wechseln, sofern ein günstigeres Angebot mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar ist. Da der GSB70 ein offener Tarif ist, profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausbalancierten Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Viele Versicherte können durch einen gezielten Tarifwechsel Prämien reduzieren, ohne auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen; eine individuelle Prüfung ist allerdings erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihr Leistungsprofil im Detail. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ordnet den Allianz PKV-Tarif in Ihre persönliche Situation ein und zeigt konkrete Wechseloptionen auf.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70+GSZ75: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ75: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




