Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage

Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75 im Detail

Der Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt. Das Leistungsprofil kombiniert GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, Zahnersatz zu 75 Prozent, ambulante Psychotherapie, Sehhilfen bis 1.000 Euro alle 36 Monate sowie umfangreiche Hilfsmittelerstattung (z.B. Hörhilfen bis 6.000 Euro für BAHA-Geräte). Der Zahnbestandteil GSZ75 erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 75 Prozent, mit jährlichen Obergrenzen von 1.000 bis 2.000 Euro über drei Kalenderjahre.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Versicherten des gleichen Versicherers die Möglichkeit, zu einem optimierteren Tarif zu wechseln, sofern ein günstigeres Angebot mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar ist. Da der GSB70 ein offener Tarif ist, profitiert die Risikogemeinschaft von einer ausbalancierten Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Viele Versicherte können durch einen gezielten Tarifwechsel Prämien reduzieren, ohne auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen; eine individuelle Prüfung ist allerdings erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihr Leistungsprofil im Detail. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ordnet den Allianz PKV-Tarif in Ihre persönliche Situation ein und zeigt konkrete Wechseloptionen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

GSB70: Erstattet werden

  • max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.000,-EUR pro Perücke
  • 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
Ärztliche Behandlung

GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

GSB70: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Malariaprophylaxe
  • Reiseschutzimpfungen.

Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

GSB70+GSZ75: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

GSB70: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

GSZ75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

GSZ75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

GSZ75: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

GSZ75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft

Der GSB70 ist ein offener Tarif und nimmt kontinuierlich Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht schrumpft, sondern durch junge Neuzugänge regeneriert wird. Dadurch bleibt die Altersstruktur ausbalanciert, und die Beitragsentwicklung wird insgesamt moderater ausfallen als bei geschlossenen Tarifen, wo die Gemeinschaft altert und die Prämien stärker ansteigen. Bestandsversicherte profitieren von dieser Stabilität und können ihre Versicherung langfristig zu kalkulierbaren Beitragssteigerungen fortführen.

Für Versicherte, die über einen Tarifwechsel nachdenken, bietet die offene Klassifizierung einen zusätzlichen Vorteil: Innerhalb der Allianz ist häufig ein Wechsel in andere offene Tarife möglich, und auch die Option, den GSB70 zu halten und Leistungen zu justieren, ist attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle Allianz-Tarife und kann Ihnen helfen, die für Ihre persönliche Situation beste Wahl zu treffen.

Tarifoptimierung durch §204 VVG Tarifwechsel

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist das bewährte Werkzeug, um Ihre Allianz-Versicherung an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Ein Wechsel erfolgt innerhalb des gleichen Versicherers; Sie profitieren in vielen Fällen von Altersrückstellungen, die vollständig oder teilweise mitgenommen werden können, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, welche Optimierungen für Ihren GSB70 oder die Ergänzungstarife möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und zeigt Ihnen persönlich, wie Sie weniger zahlen und gleichzeitig Ihre Versorgung sichern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen gezielt begegnen

Auch offene Tarife wie der GSB70 erleben Beitragserhöhungen, die durch steigende Gesundheitskosten, sinkende Kapitalerträge und die medizinische Inflation getrieben werden. Der offene Status bremst diese Entwicklung ab, doch vollständig lassen sich die Kostensteigerungen nicht verhindern. Wenn Ihre Prämie stärker angehoben wird als erwartet, ist ein gezielter Tarifwechsel zu einem günstigeren Produkt innerhalb der Allianz eine gezielte Gegenstrategie.

Viele Versicherte können durch einen Wechsel in einen schlankeren Tarif - etwa mit höherem Selbstbehalt, niedrigerem Zahnersatz-Prozentsatz oder optimierten Zusatzleistungen - die Prämiensteigerung deutlich kompensieren, ohne entscheidende medizinische Versorgung zu verlieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Prämientrends der Allianz zu verfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ75

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, stationäre und ambulante Psychotherapie, Sehhilfen bis 1.000 Euro alle 36 Monate, Hilfsmittel mit Obergrenzen (z.B. Hörhilfen bis 6.000 Euro), Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und bis zu 400 Euro pro Jahr für Gesundheitskurse. Der Zahnbestandteil GSZ75 erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent, KFO bis 21 Jahre zu 75 Prozent und Bleaching zu 100 Prozent (max. 150 Euro alle 2 Jahre), mit jährlichen Limits von 1.000 bis 2.000 Euro über drei Kalenderjahre.
Der GSB70 ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden akzeptiert. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft wird kontinuierlich verjüngt, die Altersstruktur bleibt ausbalanciert, und die Beitragsentwicklung verläuft moderater als bei geschlossenen Tarifen. Offene Tarife profitieren von dieser stabilen Kollektivdynamik und bieten Versicherten langfristig kalkulierbare Prämienentwicklungen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsfall oder Kalenderjahr. Diese Vollversorgung ohne Selbstbehalt macht den GSB70 zu einem Premium-Tarif und positioniert ihn im oberen Segment der Allianz-Palette. Sie erhalten volle Kostenerstattung für alle versicherten Leistungen ohne Zuzahlung.
Ja, der §204 VVG ermöglicht einen Tarifwechsel innerhalb der Allianz, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen. In vielen Fällen sind Tarife mit höherem Selbstbehalt oder optimierten Leistungen verfügbar, die Ihre Prämie senken. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert konkrete Wechseloptionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren individuellen Leistungsanforderungen ab. Wenn Sie bereit sind, bei nicht-essentiellen Leistungen wie Zahnersatz-Prozentsatz, Sehhilfen-Limit oder Gesundheitskursen zu sparen, können Sie durch einen Wechsel die Prämie senken. Andererseits ist der GSB70 durch die Null-Selbstbeteiligung und die GOÄ-Übererstattung bereits sehr umfassend; ein Wechsel macht nur Sinn, wenn Sie weniger umfangreiche Leistungen akzeptieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt, ob und wie viel Sie durch einen optimierten Tarifwechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert