Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90 im Überblick
Die Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100 und GSZ90 bilden ein Tarifensemble der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, das sich durch ein großzügiges Leistungsspektrum und maximale Flexibilität auszeichnet. Der offene Unisex-Tarif der neuen Welt verzichtet auf einen Selbstbehalt (0 EUR jährlich), erstattet ambulante Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt Einbettzimmerunterbringung ab und bietet 90% Zahnersatzerstattung mit sehr hohen Jahresgrenzen. Besonderheiten wie bis zu 1.000 EUR für Sehhilfen, unbegrenzte ambulante Psychotherapie, offener Hilfsmittelkatalog mit Dialysegeräten und Blindenhunden sowie 100% Zahnbehandlung und 90% Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr runden das Premium-Portfolio ab.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten bei der Allianz oft neue Gestaltungsmöglichkeiten. Da dieser Tarif offen und aktiv am Markt positioniert ist, profitiert er von einer vergleichsweise stabilen Risikogemeinschaft mit moderaterer Beitragsentwicklung als geschlossene Bestandstarife. Dennoch lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung, ob optimierte Tarifvarianten oder alternative Module noch bessere Passgenauigkeit bieten, um langfristig kosteneffizient versichert zu bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die Allianz GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ90 im Kontext Ihrer persönlichen Situation und zeigt auf, ob dieser Tarif oder ein alternatives Allianz-Produkt optimal zu Ihnen passt.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70+GSZ90: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ90: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ90: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




