Allianz GSB70, GSUB90, GSZ100: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSUB90, GSZ100 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif GSB70, GSUB90, GSZ100 der Allianz gehört zur Neuwelt und kombiniert eine Premium-Leistungsausstattung mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR im Kalenderjahr. Die Tarifgruppe bietet Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, Kostenerstattung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus für ambulante und stationäre Leistungen, sowie eine großzügige Zahnersatz-Abdeckung mit 100-Prozent-Erstattung ohne jährliche Maximalbegrenzung bei Bleaching bis 150 EUR.
Als offener Tarif profitiert die GSB70/GSUB90/GSZ100-Gruppe von einer aktiven Neukundenaufnahme und einer ausgeglichenen Altersstruktur, die tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Viele Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG ihre Altersrückstellungen bewahren und häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Beiträgen in vergleichbare offene Tarife desselben Versicherers wechseln. Allerdings sollten individuelle Alterungs- und Medizinkostentrends mit den verfügbaren Alternativen verglichen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft die Allianz PKV-Tarife und gibt eine persönliche Empfehlung.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70, GSUB90: Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
GSB70+GSZ100: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet.
GSZ100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




