Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage

Allianz GSB70, GSUB90, GSZ100 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif GSB70, GSUB90, GSZ100 der Allianz gehört zur Neuwelt und kombiniert eine Premium-Leistungsausstattung mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR im Kalenderjahr. Die Tarifgruppe bietet Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, Kostenerstattung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus für ambulante und stationäre Leistungen, sowie eine großzügige Zahnersatz-Abdeckung mit 100-Prozent-Erstattung ohne jährliche Maximalbegrenzung bei Bleaching bis 150 EUR.

Als offener Tarif profitiert die GSB70/GSUB90/GSZ100-Gruppe von einer aktiven Neukundenaufnahme und einer ausgeglichenen Altersstruktur, die tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Viele Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG ihre Altersrückstellungen bewahren und häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Beiträgen in vergleichbare offene Tarife desselben Versicherers wechseln. Allerdings sollten individuelle Alterungs- und Medizinkostentrends mit den verfügbaren Alternativen verglichen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft die Allianz PKV-Tarife und gibt eine persönliche Empfehlung.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

GSB70: Erstattet werden

  • max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.000,-EUR pro Perücke
  • 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
Ärztliche Behandlung

GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

GSB70: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Malariaprophylaxe
  • Reiseschutzimpfungen.

Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

GSB70, GSUB90: Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

GSB70+GSZ100: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

GSB70: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
100 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
100 %
Gebührenordnung (Zahn)

GSZ100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

GSZ100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet.
Summenbegrenzung

GSZ100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

GSZ100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Vorteile für Bestandsversicherte der Allianz

Die GSB70/GSUB90/GSZ100-Gruppe ist ein offener Tarif, nimmt also weiterhin Neukunden auf. Das hat unmittelbare Konsequenzen: Die Risikogemeinschaft bleibt durch den regelmäßigen Zuzug von jüngeren Versicherten stabilisiert, die Altersstruktur ist ausgeglichener, und die Beitragsentwicklung fällt damit tendenziell gemäßigter aus als bei geschlossenen Tarifen mit schrumpfender Versichertengemeinschaft. Für Bestandsversicherte bei der Allianz eröffnet das auch die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG gezielt von dieser stabilen Altersstruktur zu profitieren.

Der offene Status bedeutet zugleich, dass der Tarif aktiv am Markt positioniert ist und vom Versicherer nicht als Auslaufmodell betrieben wird. Die Leistungsausstattung bleibt auf dem aktuellen medizinischen und versicherungstechnischen Stand. Wer bereits in der Allianz versichert ist, kann die Tarifgruppe als stabile Basisversorgung nutzen oder in spezialisierte Varianten innerhalb der Allianz wechseln, ohne dabei die Altersrückstellungen oder den Versicherungsschutz zu verlieren.

Tarifwechsel innerhalb der Allianz: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein interner Wechsel innerhalb der Allianz; Sie bleiben bei demselben Versicherer. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und häufig entfällt eine Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Die genauen Voraussetzungen - etwa ob und in welchem Umfang Ihre bisherigen Altersrückstellungen angerechnet werden oder ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind - hängen vom jeweiligen Wechselziel und dem Zeitpunkt ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Allianz-Tariflandschaft und hilft Ihnen, die beste Wechseloption zu identifizieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nimmt Ihren aktuellen Tarif unter die Lupe und zeigt konkrete Sparpotenziale: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im GSB70/GSUB90/GSZ100: Handlungsspielraum nutzen

Obwohl die GSB70/GSUB90/GSZ100-Gruppe von der offenen Marktposition und stabilen Altersstruktur profitiert, bleibt sie nicht vor medizinischen Kostensteigerungen gefeit. Steigende Arzthonorar- und Zahnarzttarife, erhöhte Arzneimittelkosten und die demografische Alterung auch innerhalb einer offenen Gruppe führen zu regelmäßigen Beitragsanpassungen. Mit einer Premium-Leistungsausstattung (GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnersatz) und dem Einbettzimmer trägt dieser Tarif zudem inhärent höhere Kostenrisiken.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft eine Antwort. Viele Versicherte finden in jüngeren oder spezialisierteren Allianz-Tarifen ähnliche Leistungen mit niedrigeren Beiträgen, ohne dabei ihre Altersrückstellungen vollständig zu verlieren. Prüfen Sie in jedem Fall Ihre verfügbaren Alternativen. Unser Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Beitragsentwicklung; dann ist es Zeit für eine persönliche Analyse: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Allianz GSB70, GSUB90, GSZ100

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: Ambulante und stationäre Behandlung mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, bis zu 1.000 EUR für Sehhilfen innerhalb von 36 Monaten, unbegrenzte ambulante Psychotherapie, offener Hilfsmittelkatalog (max. 1.000 EUR pro Perücke, 6.000 EUR für BAHA-Hörhilfen), Zahnbehandlung zu 100% ohne Kapitalbegrenzung, Zahnersatz zu 100% mit gestuften Jährlichkeitsgrenzen (1.000 EUR im 1. Jahr, 2.500 EUR über 2 Jahre, 4.000 EUR über 3 Jahre), Kieferorthopädie bis 21 Jahre zu 100%. Selbstbehalt: 500 EUR pro Kalenderjahr.
Der Tarif ist offen und nimmt weiterhin Neukunden auf. Das stabilisiert die Altersstruktur der Risikogemeinschaft und führt tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen als bei geschlossenen Tarifen. Für Sie als Bestandsversicherten bei der Allianz bedeutet das zusätzliche Sicherheit bei der langfristigen Beitragsplanung und ein stabiles Versicherungsumfeld ohne Auslaufdynamiken.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Kalenderjahr und gehört damit zu den moderaten Selbstbeteiligungen im Premium-Segment. Die 500 EUR gelten für ambulante Leistungen; bei Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen entfällt die Selbstbeteiligung, wenn Sie an einem Vorsorgeprogramm der Allianz teilnehmen. Für stationäre Leistungen und Zahnersatz bestehen teilweise abweichende oder reduzierte Regelungen.
Ja, grundsätzlich können Sie als Allianz-Versicherter einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus, und in vielen Fällen werden Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand und ob Sie die Premium-Features wie GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer und 100% Zahnersatz tatsächlich regelmäßig nutzen. Wenn Ihr Alter und Ihre Krankengeschichte es zulassen, können jüngere oder gezielter ausgestattete Allianz-Tarife unter Umständen erhebliche Einsparungen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativen im Detail und zeigt, ob ein konkreter Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Leistungen Sie dabei beibehalten könnten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert