Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage

Allianz GSB70, GSUB90, GSZ75 im Überblick

Die offenen Unisex-Tarife GSB70, GSUB90 und GSZ75 der Allianz Private Krankenversicherungs-AG richten sich an Versicherte, die umfassende Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung suchen. Mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, Chefarztrecht und einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr positionieren sich diese Tarife im gehobenen Leistungssegment. Die Zahnversicherung GSZ75 bietet zusätzlich 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz, operative Sehkorrekturen sind im Leistungsumfang enthalten.

Für Versicherte in diesen Tarifen ergeben sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG regelmäßig Optimierungschancen. Da GSB70, GSUB90 und GSZ75 offene, aktiv vertriebene Tarife sind, profitieren Sie von einer stabilen Risikogemeinschaft und moderateren Beitragsentwicklungen gegenüber älteren, geschlossenen Tarifen. Ein Tarifwechsel innerhalb der Allianz kann in vielen Fällen zu Kosteneinsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, wobei Altersrückstellungen tendenziell vollständig übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen innerhalb der Allianz PKV-Tarife und prüft, welche Kombinationen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

GSB70: Erstattet werden

  • max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.000,-EUR pro Perücke
  • 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
Ärztliche Behandlung

GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

GSB70: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Malariaprophylaxe
  • Reiseschutzimpfungen.

Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

GSB70, GSUB90: Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

GSB70+GSZ75: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

GSB70: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

GSZ75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

GSZ75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

GSZ75: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

GSZ75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Allianz: GSB70, GSUB90, GSZ75 versichert?
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Viele Allianz-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der offene Allianz Unisex-Tarif stabiler ist

Die Tarife GSB70, GSUB90 und GSZ75 sind offene Tarife, was bedeutet, dass die Allianz weiterhin aktiv Neukunden in diesen Produkten akzeptiert. Diese Offenheit führt zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur in der Risikogemeinschaft und hemmt den Anstieg der Prämien. Im Gegensatz zu geschlossenen, auslaufenden Tarifen, deren schrumpfende Versichertenkollektive dramatische Beitragserhöhungen erleben, bleiben offene Tarife vor dieser Spirale geschützt.

Auch als Bestandsversicherter können Sie von dieser Tarifoffenheit profitieren: Ein Wechsel zu einem anderen Allianz-Tarif innerhalb der gleichen Tarifwelt ist nach §204 VVG ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Dadurch erhalten bestehende Kunden Zugang zu modernen Tarifen, ohne den Schutz ihrer Altersrückstellungen zu gefährden.

Tarifwechsel innerhalb der Allianz: Ihre Rechte nach §204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein Versichertenrecht, das es Ihnen erlaubt, innerhalb der Allianz Private Krankenversicherungs-AG in einen anderen Tarif zu wechseln. Eine neue Gesundheitsprüfung wird in vielen Fällen nicht erforderlich, und bestehende Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden. Dies bietet Bestandsversicherten ein enormes Potenzial, ihre Prämien zu optimieren oder bessere Leistungen für denselben Preis zu erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und ermittelt konkrete Wechseloptionen, die zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte und Ihrem Budget passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in offenen Allianz-Tarifen - was Sie wissen müssen

Auch offene Tarife wie GSB70, GSUB90 und GSZ75 sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Medizinische Kostensteigerungen, veränderte Schadensbilanzen und regulatorische Anpassungen führen zu Prämienerhöhungen. Der Vorteil gegenüber geschlossenen Tarifen besteht darin, dass eine aktiv gepflegte Risikogemeinschaft diese Steigerungen tendenziell moderater ausfallen lässt und nicht durch Abwanderung von Versicherten zusätzlich belastet wird.

Sollten Sie eine Beitragserhöhung erhalten, ist ein Tarifwechsel innerhalb der Allianz häufig die wirksamste Gegenmaßnahme. Viele neuere oder jüngere Tarife bieten ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigeren Einstiegsbasen. Nutzen Sie das Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung transparenter Allianz-Tarife nachzuvollziehen und damit Ihr Anliegen zu unterstützen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen sofort, ob und wie Sie durch einen Wechsel der Belastung entkommen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Allianz GSB70, GSUB90, GSZ75

Der GSB70 erstattet ambulante ärztliche Behandlung über GOÄ-Höchstsatz hinaus, Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag, Sehhilfen bis 1.000 Euro alle 36 Monate, ambulante Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen bis 400 Euro pro Jahr sowie 2 Gesundheitskurse. Stationär zahlt die Allianz Privatarztbehandlung, Chefarzt, Einbettzimmer, ebenfalls über GOÄ-Höchstsatz. GSZ75 ergänzt mit 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz, 75% Kieferorthopädie bis 21 Jahre, Bleaching 150 Euro alle 2 Jahre. Jahresobergrenzen für Zahn: 1.000 Euro im 1. Jahr, 1.500 Euro in den Jahren 1-2, 2.000 Euro in den Jahren 1-3. Hilfsmittel werden mit Obergrenzen für Perücken (1.000 Euro) und Hörhilfen (3.000-6.000 Euro) erstattet.
GSB70, GSUB90 und GSZ75 sind offene Tarife. Das bedeutet, die Allianz akzeptiert aktiv neue Kunden in diesen Produkten. Diese Offenheit stabilisiert die Risikogemeinschaft durch eine ausgewogene Altersstruktur und führt zu moderateren Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen, auslaufenden Tarifen. Bestandsversicherte profitieren zudem davon, dass offene Tarife regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden, was längerfristig Prämienunruhe mindert.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnersatz und Zahnbehandlung. Ausnahmen: Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm der Allianz entfällt die Selbstbeteiligung für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Gesundheitskurse. Mit 500 Euro liegt dieser Tarif im mittleren bis gehobenen Selbstbehalt-Segment und bietet damit einen Ausgleich zwischen günstigen Prämien und umfassender Eigenverantwortung.
Ja. Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich, und Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigt unser PKV-Sachverständiger Ihnen konkrete Wechseloptionen. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der verfügbaren Alternative ab. Als offener Tarif mit GOÄ-Leistung über Höchstsatz und Einbettzimmer ist GSB70 bereits im gehobenen Segment positioniert. Jüngere Versicherte könnten von günstiger kalkulierten Einstiegstarifen profitieren; ältere Versicherte sollten prüfen, ob der Aufbau neuer Altersrückstellungen die Ersparnis aufzehrt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm rechnet für Sie durch, welcher Wechsel tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Leistungsveränderungen entstünden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert