Allianz GSB70, GSUB90, GSZ90: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSUB90, GSZ90 im Profil
Der offene Unisex-Tarif GSB70, GSUB90, GSZ90 der Allianz Private Krankenversicherungs-AG kombiniert GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen mit umfassenden Zahnleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und einer Zahnersatz-Erstattung von 90 Prozent richtet sich dieser Tarif an Neukunden und Bestandsversicherte, die Wert auf erweiterte Leistungsansprüche legen. Das Spektrum reicht von Sehhilfen bis 1.000 EUR in 36 Monaten über unbegrenzte Psychotherapie bis hin zu offenen Hilfsmittelkatalogen mit gezielten Höchstgrenzen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz bietet vielen Versicherten die Möglichkeit, ihre Beiträge zu senken und gleichzeitig Altersrückstellungen zu bewahren. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer ausgewogenen Altersstruktur des Versichertenkollektivs, was tendenziell zu moderateren Beitragserhöhungen führt. Der Status bedeutet für bestehende Kunden der Allianz zugleich eine breite Wechseloption: Sie können sich innerhalb des Versicherers optimiert positionieren, ohne externe Angebote suchen zu müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale im Allianz PKV-Tarif für Ihre Situation bestehen.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70, GSUB90: Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
GSB70+GSZ90: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ90: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ90: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




