Allianz GSB70, GSZ100: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSZ100 im Detail
Der offene Unisex-Tarif GSB70 und GSZ100 der Allianz Private Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen der neuen Welt mit einer hochwertigen Ausstattung: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 100% Zahnersatzdeckung, ambulante und stationäre Psychotherapie sowie offener Hilfsmittelkatalog mit großzügigen Obergrenzen (bis 6.000 EUR für BAHA-Hörhilfen). Ein 1.500 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr strukturiert die Kosten für jeden Einzelfall.
Als offener Tarif profitiert der GSB70/GSZ100 von einer stabilen Risikogemeinschaft und aktiver Neukundenverwaltung, was tendenziell zu moderaterer Beitragsentwicklung führt. Bestehende Versicherte anderer Allianz-Tarife können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Neuwelt-Tarifoptionen wechseln und häufig Altersrückstellungen vollständig übernehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob der Allianz PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungen beim internen Wechsel möglich sind.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
GSB70+GSZ100: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet.
GSZ100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




