Allianz GSB70, GSZ75: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSZ75 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif Allianz GSB70, GSZ75 richtet sich an Neuversicherte und Bestandsversicherte, die von modernen Leistungsstandards profitieren möchten. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Einbettzimmer und 75%-Zahnersatz kombiniert dieser Tarif der neuen Welt Komfort mit solider finanzieller Planbarkeit. Der Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr schafft eine angemessene Kostenbeteiligung. Psychotherapie, Sehhilfen bis 1.000 EUR, Naturheilverfahren und offene Hilfsmittelversorgung (mit individuellen Obergrenzen wie max. 6.000 EUR für BAHA-Hörhilfen) runden das Leistungsprofil ab.
Die Mitgliedschaft in einem offenen Tarif bietet Vorteile für die langfristige Stabilität: interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen, bei veränderten Bedürfnissen zu besseren Konditionen zu wechseln, ohne dass der Versicherer die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen erhalten bleiben, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig, wenn ein günstigerer Allianz-Tarif gewählt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten für diesen Allianz PKV-Tarif verfügbar sind; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
GSB70+GSZ75: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ75: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




