Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage

Allianz GSB70, GSZ90 im Detail

Allianz Private Krankenversicherungs-AG bietet mit dem offenen Unisex-Tarif GSB70, GSZ90 eine ambulante und stationäre Versorgung, die deutlich über die Regelversorgung hinausgeht. Die ambulante Behandlung erfolgt nach GOÄ-Höchstsätzen und auch darüber hinaus, stationär ist Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer inklusive. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Die Zahnversorgung über das Modul GSZ90 erstattet Zahnbehandlung vollständig und Zahnersatz zu 90 Prozent, ebenfalls über die GOZ-Höchstsätze hinaus.

Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der GSB70, GSZ90 von einer aktiven Neukundenakquisition und einer ausbalancierten Altersstruktur. Der Versichertenbestand wird regelmäßig verjüngt, was sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können den Tarif durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimieren, etwa wenn höhere Selbstbehalte oder reduzierte Leistungen Kosten senken sollen.

Die Besonderheiten dieses Tarifs zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm auf, der auch offene Tarife wie den GSB70, GSZ90 individuell bewertet und Wechselmöglichkeiten innerhalb Ihrer Versichertengruppe identifiziert.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

GSB70: Erstattet werden

  • max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
  • operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.000,-EUR pro Perücke
  • 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
Ärztliche Behandlung

GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

GSB70: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
  • max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Malariaprophylaxe
  • Reiseschutzimpfungen.

Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

GSB70+GSZ90: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

GSB70: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
90 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
90 %
Gebührenordnung (Zahn)

GSZ90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

GSZ90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

GSZ90: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

GSZ90: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif mit moderner Risikogemeinschaft

Der GSB70, GSZ90 der Allianz ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die Allianz weiterhin neue externe Kundinnen und Kunden aufnimmt. Dies unterscheidet ihn von geschlossenen Bestandstarifen, deren Kollektiv schrumpft. Ein wachsendes oder stabiles Versichertenportefeuille wirkt sich vorteilhaft auf die Altersstruktur aus und federt medizinische Kostensteigerungen tendenziell besser ab. Für Bestandsversicherte der Allianz bedeutet die offene Struktur des Tarifs zudem, dass ein Wechsel über §204 VVG in diesen Tarif oft realistisch ist.

Da der Tarif als Unisex-Tarif der neuen Welt konzipiert ist, unterliegt er moderner Tarifkalkulation und nutzt aktuelle Versicherungsportfolios und Erfahrungswerte. Offene Tarife werden meist aktiv kommuniziert und gepflegt, was bedeutet, dass Leistungsanpassungen und Optimierungen häufiger möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über detaillierte Kenntnisse der Allianz-Tarife und kann einordnen, wie der GSB70, GSZ90 langfristig positioniert ist.

Tarifwechsel innerhalb der Allianz prüfen

Versicherte der Allianz können in den GSB70, GSZ90 oder aus diesem Tarif in andere Allianz-Tarife wechseln, sofern sie die Versichertengruppe nicht wechseln. Der §204 VVG regelt diesen internen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers. In vielen Fällen können dabei vorhandene Altersrückstellungen (die Sie im Laufe der Versichertenzeit aufgebaut haben) teilweise oder vollständig übernommen werden. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch ob sie im konkreten Fall anfällt, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und wie sich ein Wechsel lohnt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart dabei auch versteckte Einsparpotenziale und bewahrt Sie vor Beitragssprüngen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Analyse für Ihre Allianz-Police.

Beitragserhöhung im GSB70, GSZ90: Wechseloptionen nutzen

Der GSB70, GSZ90 wird wie alle PKV-Tarife durch medizinische Kostensteigerungen, demografische Faktoren und Renditeentwicklungen belastet. Obwohl der Tarif offen ist und eine stabile Altersstruktur genießt, bedeutet das nicht, dass Beitragssteigerungen ausbleiben. Die hohen Leistungen im Bereich GOÄ-Überversorgung, Einbettzimmer und 90% Zahnersatz wirken sich kostentreibend aus und erfordern erhöhte Reserven. Versicherte erleben daher regelmäßige Beitragsanpassungen.

Ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit reduziertem Leistungsumfang kann in vielen Fällen die Prämie deutlich senken. Sie könnten beispielsweise in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt, niedrigerem GOÄ-Niveau oder reduzierten Zahnleistungen wechseln und damit die Beitragsentwicklung brechen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie sich der GSB70, GSZ90 in den letzten Jahren entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete Alternativtarife und stellt dar, welche neuen Beitragssätze realistisch erreichbar sind. Jetzt anmelden für eine individuelle Tarifoptimierung.

Häufige Fragen zum Allianz GSB70, GSZ90

Der Tarif leistet ambulante Behandlung nach GOÄ über Höchstsätze hinaus, stationär Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer. Ambulant sind versichert: bis 1.000 EUR Sehhilfen in 36 Monaten, operative Sehschärfenkorrektionen, ambulante Psychotherapie, alternative Medizin mit Schulmedizin-Limit, Vorsorge bis 400 EUR pro Jahr, offener Hilfsmittelkatalog (bis 1.000 EUR Perücke, bis 6.000 EUR BAHA-Hörhilfen). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 90%, beides über GOZ-Höchstsätze. Kieferorthopädie bis 21. Lebensjahr zu 90%. Jährliche Zahnhöchstbeträge: 1.000 EUR (Jahr 1), 2.000 EUR (Jahr 2), 3.000 EUR (Jahr 3).
Der GSB70, GSZ90 ist ein offener Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, die Allianz akzeptiert weiterhin neue externe Kundinnen und Kunden, nicht nur Bestandsversicherte. Offene Tarife profitieren von einer aktiven Neukundenakquisition, die die Altersstruktur jung und die Risikogemeinschaft ausgeglichen hält. Dies wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus, da medizinische Kostensteigerungen auf eine größer werdende oder stabile Versichertenpopulation verteilt werden. Offene Tarife werden in der Regel aktiv kommuniziert und erhalten regelmäßige Leistungsanpassungen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Behandlungen. Der Betrag wird pro Kalenderjahr neu berechnet. Mit 1.500 EUR liegt der Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und signalisiert, dass dieser Tarif für versicherte Personen geeignet ist, die bei Routine-Arztbesuchen einen moderaten Kosteneinsatz tragen möchten und dafür eine prämiengünstigere Einstufung erhalten. Die hohen Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, 90% Zahn) rechtfertigen den erhöhten Selbstbehalt wirtschaftlich.
Ja, innerhalb der Allianz können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies erlaubt den Wechsel zu einem anderen Allianz-Tarif mit eventuell reduziertem Leistungsumfang oder höherem Selbstbehalt, um Beiträge zu senken. In vielen Fällen können dabei aufgebaute Altersrückstellungen übernommen werden. Eine Gesundheitsprüfung wird oft nicht erforderlich, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Wechsel für Sie realistisch sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie das hohe Leistungsniveau (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, 90% Zahn) nicht vollständig nutzen oder die 1.500 EUR Selbstbehalt als zu hoch empfinden. Versicherte mit geringen ambulanten oder Zahnausgaben können oft durch einen Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Leistungsumfang und höherem Selbstbehalt deutlich sparen. Das Alter, der Gesundheitszustand und verfügbare Alternativtarife spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in einer individuellen Analyse konkret, ob und wie viel Sie sparen können und ob die Leistungen des neuen Tarifs noch ausreichend sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert