Allianz GSB70, GSZ90: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70, GSZ90 im Detail
Allianz Private Krankenversicherungs-AG bietet mit dem offenen Unisex-Tarif GSB70, GSZ90 eine ambulante und stationäre Versorgung, die deutlich über die Regelversorgung hinausgeht. Die ambulante Behandlung erfolgt nach GOÄ-Höchstsätzen und auch darüber hinaus, stationär ist Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer inklusive. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Die Zahnversorgung über das Modul GSZ90 erstattet Zahnbehandlung vollständig und Zahnersatz zu 90 Prozent, ebenfalls über die GOZ-Höchstsätze hinaus.
Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der GSB70, GSZ90 von einer aktiven Neukundenakquisition und einer ausbalancierten Altersstruktur. Der Versichertenbestand wird regelmäßig verjüngt, was sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können den Tarif durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimieren, etwa wenn höhere Selbstbehalte oder reduzierte Leistungen Kosten senken sollen.
Die Besonderheiten dieses Tarifs zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm auf, der auch offene Tarife wie den GSB70, GSZ90 individuell bewertet und Wechselmöglichkeiten innerhalb Ihrer Versichertengruppe identifiziert.
Basismerkmale
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers sind Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission und Gesundheitskurse unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
GSB70+GSZ90: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70: Privatarztbehandlung.
GSB70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ90: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ90: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




