Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ100A: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ100A im Profil
Die offene Allianz-Tarifgruppe GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ100A kombiniert hochwertige medizinische Leistungen mit vollständigem Zahnschutz und verzichtet konsequent auf einen Selbstbehalt. Der Tarif bietet Chefarztbehandlung und Einbettzimmer, erstattet ambulante und stationäre Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, und deckt Psychotherapie, Sehhilfen (bis 1.000 EUR in 36 Monaten) sowie alternative Medizin ab. Bei der Zahnversorgung greift ein Unisex-Modell ohne Unterschied zwischen Männern und Frauen bei vollständiger Übernahme von Zahnbehandlung und Zahnersatz, Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr und Bleaching bis 150 EUR.
Als offener, Neuer-Welt-Tarif profitiert diese Tarifgruppe von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukundenverwaltung. Versicherte, die einen alternativen, möglicherweise günstiger dimensionierten Tarif des gleichen Versicherers suchen, können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. In vielen Fällen ist eine Reduktion der Prämie möglich, ohne dass Altersrückstellungen komplett verloren gehen. Eine verbindliche Beurteilung hängt allerdings von der individuellen Situation ab und kann nur durch unseren Sachverständigen gegeben werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Allianz PKV-Tarif liegen und ob ein Wechsel finanzielle Entlastung bringt.
Basismerkmale
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70A+GSZ100A: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70A: Privatarztbehandlung.
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ100A: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ100A: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100% erstattet.
GSZ100A: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ100A: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




