Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ75A: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ75A: Leistungen und Tarifwechsel
Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG bietet mit ihren Unisex-Tarifen GSB70A, GSUB90A, GSUB100A und GSZ75A ein attraktives Komplettpaket aus der neuen Welt. Der Tarif verzichtet ganz auf einen Selbstbehalt, erstattet ambulante und stationäre Behandlungen über den GOÄ Höchstsatz hinaus, gewährt Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Einbettzimmer und kombiniert diese Premium-Leistungen mit umfassender Zahnversorgung (100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz bis 2.000 EUR jährlich).
Als offener Tarif profitiert dieser Tarif von einer aktiv gepflegten Risikogemeinschaft, die medizinische Kostensteigerungen besser aufzufangen vermag als schrumpfende Bestände. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig zu besseren Konditionen wechseln, wenn verfügbare Alternativtarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen vorhanden sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob dieser Tarif zu Ihrer Situation passt oder ob unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm eine optimierte Alternative innerhalb der Allianz empfehlen kann.
Basismerkmale
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70A+GSZ75A: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70A: Privatarztbehandlung.
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ75A: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ75A: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ75A: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ75A: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




