Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ90A: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz GSB70A, GSUB90A, GSUB100A, GSZ90A im Detail
Neue Welt Unisex-Tarif ohne Selbstbehalt der Allianz Private Krankenversicherungs-AG mit Bestnoten bei Ambulanz und Zahnersatz: GOÄ über den Höchstsätzen für ambulante und stationäre Behandlung, 100% Zahnbehandlung und 90% Zahnersatz, 90% Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer. Mit offener Aufnahme für Neukunden profitiert dieser Tarif von einer stabilen Altersstruktur und tendenziell moderaten Beitragsentwicklungen.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz kann für Bestandsversicherte eine attraktive Option sein, um von optimierten Leistungen und niedrigeren Beiträgen zu profitieren. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Diese Flexibilität macht den Tarifwechsel zu einem wertvollen Instrument der Beitragsoptimierung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel in einen anderen Allianz PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist und welche Ersparnis möglich wäre.
Basismerkmale
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Erstattet werden
- max. 1.000,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.000,-EUR pro Perücke
- 3.000,-EUR pro Hörhilfe und 6.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen.
GSB70A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Ambulante Leistungen
GSB70A: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSB70A: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
- max. 400,-EUR pro Kalenderjahr zusammen für max. 2 Gesundheitskurse.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Malariaprophylaxe
- Reiseschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
GSB70A+GSZ90A: Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Bei Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm des Versicherers beeinflussen Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers), Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Gesundheitskurse, Prophylaxe (Liste des Versicherers) und professionelle Zahnreinigung die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
GSB70A: Privatarztbehandlung.
GSB70A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSB70A: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
GSZ90A: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ90A: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ90A: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ90A: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




