Allianz VS600 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VS600 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VS600 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG kombiniert klassische Leistungsparameter der Alten Welt mit einem moderaten Selbstbehalt von 330 Euro pro Versicherungsjahr. Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), bietet einen Katalog an Hilfsmitteln und erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent. Mit maximal 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und 260 Euro Sehhilfen-Budget innerhalb von 24 Monaten unterstützt dieser Tarif differenzierte ambulante Versorgung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der VS600 AW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, doch bestehende Versicherte der Allianz können den Weg eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG nutzen und möglicherweise in attraktivere, preisgünstigere Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt bei älteren, geschlossenen Bestandstarifen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was eine regelmäßige Überprüfung von Optimierungsmöglichkeiten sinnvoll macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel aus dem Allianz PKV-Tarif VS600 AW für Ihre persönliche Situation eine Option ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




