Allianz VS600, VSZ2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VS600, VSZ2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VS600, VSZ2 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen der Alten Welt mit moderaten Eckdaten: Selbstbehalt 330 Euro, Erstattung bis zu den GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Zahnersatz ist mit 75 Prozent abgedeckt, Zahnbehandlung mit 100 Prozent, Kieferorthopädie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu 75 Prozent. 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und 260 Euro für Sehhilfen innerhalb von 24 Monaten sind enthalten.
Da der Tarif seit längerer Zeit geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr; das führt zu erhöhtem Kostendruck und tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in aktuellere Tarife mit besseren Konditionen wechseln - häufig ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in vielen Fällen unter Übernahme der Altersrückstellungen. Der Wechsel bleibt beim gleichen Versicherer und ist eine etablierte Optimierungsmöglichkeit für Bestandskunden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Anleitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre Wechselchancen im Allianz PKV-Tarif detailliert.
Basismerkmale
VS600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS600: 260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
VS600: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VS600: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
VS600: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
VS600: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VS600: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
VS600+VSZ2: Privatarztbehandlung.
VS600+VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
VS600, VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VS600+VSZ2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
VS600+VSZ2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 940,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.880,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.820,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.760,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
VS600, VSZ2: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




