Allianz VSi AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSi AW im Profil
Der Allianz VSi AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation, der sich durch die Kombination eines moderaten Selbstbehalts von 330 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und solide Zahnerstattung auszeichnet. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, Zahnersatz mit 50 Prozent bezuschusst. Das Primärprinzip mit 100 Prozent-Erstattung bei Behandlung durch einen Hausarzt sowie die Übernahme von maximal 20 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr komplettieren das Leistungsspektrum. Der Tarif bietet als Mehrbettzimmer-Option eine wirtschaftliche Versorgung in Krankenhausbehandlungen.
Die Tarifgeschlossenheit führt zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, weshalb dieser Tarif keinen Neukunden-Zugang hat und bestehende Versicherte Beitragserhöhungen tendenziell stärker spüren. Jedoch bleibt der Tarifwechsel nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) eine wirksame Option: Bestehende Versicherte derselben Allianz können in einen offenen oder günstiger strukturierten Tarif des gleichen Versicherers wechseln, häufig unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ob ein solcher Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und welche alternativen Tarife der Allianz für Sie infrage kommen, kann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse aufzeigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über das Allianz PKV-Tarif-Portfolio.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.
Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
- 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
- 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




