Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 330 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Allianz VSi AW im Profil

Der Allianz VSi AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation, der sich durch die Kombination eines moderaten Selbstbehalts von 330 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und solide Zahnerstattung auszeichnet. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, Zahnersatz mit 50 Prozent bezuschusst. Das Primärprinzip mit 100 Prozent-Erstattung bei Behandlung durch einen Hausarzt sowie die Übernahme von maximal 20 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr komplettieren das Leistungsspektrum. Der Tarif bietet als Mehrbettzimmer-Option eine wirtschaftliche Versorgung in Krankenhausbehandlungen.

Die Tarifgeschlossenheit führt zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, weshalb dieser Tarif keinen Neukunden-Zugang hat und bestehende Versicherte Beitragserhöhungen tendenziell stärker spüren. Jedoch bleibt der Tarifwechsel nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) eine wirksame Option: Bestehende Versicherte derselben Allianz können in einen offenen oder günstiger strukturierten Tarif des gleichen Versicherers wechseln, häufig unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ob ein solcher Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und welche alternativen Tarife der Allianz für Sie infrage kommen, kann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse aufzeigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über das Allianz PKV-Tarif-Portfolio.

Basismerkmale

Selbstbehalt330 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.

Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
  • 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
  • Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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Sie sind im Allianz: VSi AW versichert?
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Viele Allianz-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des VSi AW bei der Allianz?

Der VSi AW ist nicht mehr für Neukundinnen und Neukunden zugänglich, da die Allianz diese Tarife nicht mehr neu absichert. Für Bestandsversicherte der Allianz, die bereits in diesem oder einem anderen Allianz-Tarif versichert sind, besteht aber weiterhin die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Das Versichertenkollektiv schrumpft mit den Jahren, was zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Wer in diesem Tarif versichert ist, sollte die verfügbaren Wechseloptionen regelmäßig prüfen.

Geschlossene Tarife wie der VSi AW werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben oder in Online-Listen dargestellt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Bestands- und Alt-Tarife genau und kann auf Basis einer Analyse aufzeigen, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel in einen stabileren Tarif möglich und sinnvoll ist.

Tarifwechsel im VSi AW: Was ist innerhalb der Allianz möglich?

Der VSi AW ermöglicht einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer Allianz nach §204 VVG. Dabei werden in vielen Fällen die bereits angesammelten Altersrückstellungen übernommen, was die wirtschaftliche Belastung eines Tarifwechsels senkt. In der Regel ist bei einem Wechsel zu einem offenen Allianz-Tarif keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, wobei dies im Einzelfall variieren kann. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und die verfügbaren Allianz-Tarife, um den optimalen Wechsel-Weg zu identifizieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und wie Sie von einem Tarifwechsel profitieren können: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im VSi AW: Wie reagieren?

Der VSi AW als geschlossener Alte-Welt-Tarif ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Die sinkende Versichertenzahl führt zu einer ungünstigeren Risikoverteilung, medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein schrumpfendes Kollektiv. Zusätzlich wirken sich die Folgen der demografischen Alterung im Tarif deutlich aus. Viele Versicherte in diesem Tarif sehen sich daher mit regelmäßigen Prämiensprüngen konfrontiert.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen Allianz-Tarif bietet eine wirksame Gegenmaßnahme. Die stabilere Altersstruktur und das wachsende Versichertenkollektiv von offenen Tarifen führen tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen, und in vielen Fällen können Sie zusätzlich zu niedrigeren Beiträgen auch gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erwarten. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Beitragserhöhungen sehen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie sich jetzt von unserem Experten zeigen, welche Alternative zu Ihrer Situation passt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Allianz VSi AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen) mit 330 Euro Jahres-Selbstbehalt ab. Das Primärprinzip garantiert 100 Prozent Erstattung bei Hausarzt-Behandlung, sonst 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 150 Euro pro zwei Jahre erstattet, Psychotherapie mit max. 20 Sitzungen pro Jahr. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent übernommen (100 Prozent bei Zahnarzt-Vorsorge in den letzten 5 Jahren), Zahnersatz mit 50 Prozent, mit Jahresgrenzen (bis 3.000 Euro im vierten Jahr, danach bis 15.000 Euro alle zwei Jahre). Hilfsmittel wie Hörhilfen und Stützapparate werden zu 90 Prozent bezuschusst (max. 500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr).
Der VSi AW ist ein geschlossener Tarif der Allianz. Das bedeutet, dass die Allianz keine neuen Kundinnen und Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers bleibt allerdings die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels bestehen. Die Geschlossenheit führt jedoch zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und überproportionalen Beitragssteigerungen, weswegen ein Wechsel zu einem offenen Tarif für viele Versicherte vorteilhaft ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für die meisten ambulanten Leistungen. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der im mittleren Segment PKV-typischer Tarife liegt. Der Selbstbehalt wird pro Kalenderjahr neu gezählt und ist auch bei Krankenhausbehandlung und Zahnbehandlung zu berücksichtigen.
Ja, als Bestandsversicherter der Allianz haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen werden dabei Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, welche besseren oder günstigeren Allianz-Tarife für Ihre Situation passen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte im VSi AW lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn die Beitragserhöhungen steigen und attraktive offene Allianz-Tarife mit besseren Konditionen zur Verfügung stehen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife. Während geschlossene Tarife wie der VSi AW überproportional teurer werden, profitieren Sie bei einem Wechsel zu einem offenen, wachsenden Tarif von stabileren Beitragsentwicklungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert