Allianz VSi, VSZ1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSi, VSZ1 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif VSi und VSZ1 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine anspruchsvolle ambulante und stationäre Versorgung mit GOÄ-Höchstsätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 330 Euro pro Jahr, 90%iger Erstattung für Zahnbehandlung und umfassenden Leistungen bei Hilfsmitteln (90%, maximal 500 Euro Eigenanteil pro Jahr) kombiniert dieser Tarif solide Kassenersätze mit gezielterer Kostenbeteiligung.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr durch externe Neukunden; eine Alterung des Kollektivs ist die Folge. Versicherte aus gleichem Haus können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin eine Optimierung in Betracht ziehen: In vielen Fällen lassen sich Beitragssteigerungen durch den Wechsel in einen neueren oder kostengünstiger kalkulierten Tarif dämpfen, häufig ohne erhebliche Leistungsverschlechterung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete Wechselwege für Ihren Allianz PKV-Tarif und zeigt realistisch auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im Haus bestehen.
Basismerkmale
VSi: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSi: Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSi: Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.
Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.
VSi: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
- 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
- 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.
Ambulante Leistungen
VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSi: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).
Stationäre Leistungen
VSi+VSZ1: Privatarztbehandlung.
VSi+VSZ1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSi: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VSi: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VSi: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
VSi: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
VSi: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




