Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 330 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Allianz VSi, VSZ1 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif VSi und VSZ1 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine anspruchsvolle ambulante und stationäre Versorgung mit GOÄ-Höchstsätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 330 Euro pro Jahr, 90%iger Erstattung für Zahnbehandlung und umfassenden Leistungen bei Hilfsmitteln (90%, maximal 500 Euro Eigenanteil pro Jahr) kombiniert dieser Tarif solide Kassenersätze mit gezielterer Kostenbeteiligung.

Als geschlossener Tarif der älteren Welt wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr durch externe Neukunden; eine Alterung des Kollektivs ist die Folge. Versicherte aus gleichem Haus können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin eine Optimierung in Betracht ziehen: In vielen Fällen lassen sich Beitragssteigerungen durch den Wechsel in einen neueren oder kostengünstiger kalkulierten Tarif dämpfen, häufig ohne erhebliche Leistungsverschlechterung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete Wechselwege für Ihren Allianz PKV-Tarif und zeigt realistisch auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im Haus bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt330 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VSi: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

VSi: Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Psychotherapie

VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VSi: Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.

Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.

Ärztliche Behandlung

VSi: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
  • 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

VSi: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

VSi+VSZ1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

VSi+VSZ1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

VSi: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

VSi: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

VSi: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
  • Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

VSi: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

VSi: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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Viele Allianz-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für VSi und VSZ1 AW bedeutet

Der Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und überproportional altert. Diese Struktur belastet die Beitragsdynamik: Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf eine kleiner werdende und älter werdende Versichertengruppe. Bestehende Allianz-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) auch in geschlossene Tarife hinein optieren und so gezielt eine bessere Risikokombination oder niedrigere Prämie ansteuern.

Geschlossene Tarife der älteren Welt werden von Allianz nicht mehr aktiv beworben und sind häufig nur noch Fachpersonen bekannt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick über solche Alt-Tarife und kann beurteilen, welcher geschlossene Tarif zu Ihrer individuellen Situation und Beitragssituation passt.

Tarifwechsel für VSi und VSZ1 AW: Chancen und Rahmen

Ein Wechsel zu einem anderen Tarif bei Allianz ist durch das Tarifwechselrecht nach §204 VVG jederzeit möglich. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Tarife innerhalb der Allianz-Palette kostengünstiger sind und welche Leistungsniveaus Sie dabei bewahren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau diese Optimierungspfade auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im VSi, VSZ1 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Tarife wie VSi und VSZ1 AW sind typischerweise stärkeren Beitragsanpassungen ausgesetzt. Grund: Das schrumpfende und überalternde Versichertenkollektiv führt zu ungünstigen Kostenrelationen, selbst wenn die medizinischen Kosten moderat steigen. Im Alter und bei längerem Versicherungsverlauf spitzen sich solche Erhöhungen zu. Die Struktur dieses Tarifgefüges macht ein proaktives Handeln vielversprechend.

Ein interner Tarifwechsel zu neueren oder sparsamer kalkulierten Tarifen kann die Dynamik unterbrechen und häufig zu einer deutlicheren Beitragsentlastung führen, ohne dass Sie auf Kernleistungen verzichten müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen transparente historische Daten der Allianz. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine zielgerichtete Empfehlung, welche Tarife wirtschaftlich am meisten Sinn machen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Allianz VSi, VSZ1 AW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, mit 100% bei Hausarzt-Leitung und 80% sonst. Zahnbehandlung: 90% (100% bei jährlicher Kontrolle in 5 Jahren). Zahnersatz: 50% (60% mit Vorsorge). Kieferorthopädie bis 21 Jahre: 60%. Zahnersatz-Jahresobergrenze: 750-15.000 Euro je nach Versicherungsjahr. Psychotherapie: 20 Sitzungen/Jahr. Sehhilfen: 150 Euro alle 24 Monate. Hilfsmittel: 90% (max. 500 Euro Eigenanteil/Jahr). Stationär: Zweibettzimmer, Privatarztbehandlung, GOÄ-Höchstsätze.
Der VSi und VSZ1 AW ist ein geschlossener Bestandstarif der älteren Welt. Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das hat zur Folge, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und überproportional altert, was Beitragssteigerungen begünstigt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können indes über §204 VVG hineinwechseln und von stabiler Tarifkalkulation profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe muss der Versicherte jährlich selbst tragen, bevor die Versicherung die Erstattung übernimmt. Bei Versicherungsfällen (z.B. stationär) und Zahnbehandlung gelten ggf. gestaffelte oder eigene Regelungen; die 330 Euro Selbstbehalt sind ein moderater Wert im mittleren PKV-Segment.
Ja. Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, zu einem anderen Allianz-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Alternativen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel lohnend ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihrer Versicherungshistorie ab. Der VSi und VSZ1 AW als geschlossener Tarif ist allerdings stärker Beitragssteigerungen ausgesetzt als neuere Tarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, welche günstigeren Tarife der Allianz Sie erreichen und ob Leistungseinbußen minimal ausfallen oder völlig entfallen. So gewinnen Sie Klarheit, ob sich ein Wechsel finanziell und leistungsseitig lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert